Der Landesmusikrat NRW hat das Antragsportal des Aktivierungsprogramms Musik heute geschlossen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich, weil die zur Verfügung stehenden Mittel ausgegeben sind. Das Förderverfahren hatte nach dem sogenannten Windhundprinzip Vorhaben von freischaffenden professionellen Musiker’innen gefördert, um Impulse in das von der Corona-Krise mitgenommene Musikleben Nordrhein-Westfalens zu geben. Das Windhundverfahren sollte längstens am 24. Juli 2022 abgeschlossen sein und endete nun zwei Tage vor diesem Termin.
Finanziert wurde das Programm von Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW aus seinem Kulturstärkungsfonds, der wiederum Mittel aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes bezog. Die Förderinitiative richtete sich an selbstständige Berufsmusikerinnen und -musiker und fördert selbst organisierte Aufführungen und Videoproduktionen sowie auch Aufträge zur Repertoirebildung an Komponistinnen und Komponisten sowie Arrangeurinnen und Arrangeure.
Insbesondere sollten Musiker‘innen die Möglichkeit erhalten, an die Pandemiesituation angepasste Auftritts- und Produktionsformate zu entwickeln und umzusetzen und damit Honorarausfälle zu kompensieren. Die Ausschreibung des Landesmusikrats setzte darauf, dass die geförderten Musikerinnen und Musiker andere mit ins Boot nehmen. Selbstaufführungen wurden nur finanziert, wenn mindestens drei weitere honorierte Musiker*innen beteiligt sind. Wer einen Kompositionsauftrag aus Mitteln des Programms vergab und das Werk aufführen wird, kann dies nur mit mindestens vier weiteren Interpretinnen und Interpreten umsetzen.
Die geförderten Vorhaben betreffen eine große Vielfalt an Genres des Musiklebens, von Singer/Songwriter-Projekten über interkulturelle Konzerte bis hin zu Aufführungen der Alten Musik und der Avantgarde. Auch die stilistische Vielfalt der Konzepte zu Kompositionsvorhaben zwischen Tonalität und Atonalität sowie zwischen ausnotierten Partituren und offenen Formen ist beeindruckend. Der Landesmusikrat dankt dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Bezirksregierung Düsseldorf für die finanzielle Hinterlegung dieses Impulsgebers ins Musikleben.
Robert v. Zahn, 22. Juli 2022