Förderung der Amateurmusik aus zweckbestimmten Glücksspielerträgen
Landtag und Landesregierung fördern die Amateurmusik in NRW aus zweckbestimmten Glücksspielerträgen. Aus diesen Mitteln unterstützt die Landesregierung seit dem Jahr 2001 besonders Amateurmusikgruppen und herausragende Amateurmusikprojekte. Die Ziele dieser Förderung sind vor allem die Nachwuchsarbeit, verschiedene Übungsformen für alle Arten von Amateurmusikensembles und die Unterstützung der Popularmusik in NRW. Damit wird es den Amateurmusiker*innen im Land ermöglicht, die Qualität ihres Musizierens zu verbessern und diese Qualität auch bei Konzerten unter Beweis zu stellen.
Der Landesmusikrat NRW verwaltet einen Teil dieser Mittel und koordiniert die Vergabe der Mittel nach einem Förderkatalog. Ein Kuratorium begleitet die Förderung aus Glücksspielzweckerträgen. Dieses Kuratorium besteht aus Landtagsabgeordneten unter Vorsitz von Heike Wermer MdL. Ein weiterer Teil der Glücksspielerträge geht als Förderung der Bildungsarbeit direkt an Amaterumusikverbände.
Der Kriterienkatalog sowie die entsprechenden Antragsformulare sind unter Förderung eingestellt.