Der Landesmusikrat NRW begrüßt die Annahme der Urheberrechts-Richtlinie durch die EU-Mitgliedsländer und zumal das positive Votum der deutschen Bundesregierung. Damit ist ein wesentlicher Schritt an Rechtssicherheit sowohl für die Urheber in Kunst und Kultur als auch für die Nutzer von Internetplattformen getan. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Die Bundesregierung erläutert zu dieser Umsetzung, dass Upload-Filter weitgehend vermieden werden sollen. Der Begriff Upload-Filter meint Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren. Programme zum Aussortieren bestimmter Inhalte sind bei den Plattformen schon lange im Einsatz, doch wenn die Bundesregierung andere Wege findet, den Urhebern zur Kontrolle über ihre geistigen Leistungen gegenüber den Plattformen zu verhelfen, begrüßt dies der Landesmusikrat NRW ausdrücklich.
Reinhard Knoll, Präsident des Landesmusikrats: „Die Urheber im Musikleben brauchen Rechtssicherheit bezüglich ihres Schaffens und dessen Verbreitung durch Dritte. Gerade vor dem Hintergrund der bisherigen Diskussionen zu diesem Thema steht der Landesmusikrat NRW gerne veranlassend, vermittelnd und unterstützend zur Verfügung.“
(Pressemitteilung vom 15.4.2019)