Zur erfolgreichen Integration von geflüchteten Menschen in die Gesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist u.a. eine kontinuierliche kulturell ausgerichtete Arbeit erforderlich. Der Landesmusikrat NRW unterstützt bereits im vierten Jahr Musikprojekte mit geflüchteten Menschen aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und schreibt die Förderung von Projekten von Laienmusiker*innen aus, die mit geflüchteten Mitbürger*innen musikalisch zusammenarbeiten.
Ziel ist es, geflüchtete Mitbürger*innen durch die Projekte in das nordrhein-westfälische Kulturleben zu begleiten, Ensemble-Bildungen zu unterstützen, Sprachförderung durch Singen und elementarpädagogische Musikprojekte zu ermöglichen und Plattformen der individuellen Artikulationen zu schaffen.
Gefördert werden Projekte, die in einem Zeitraum zwischen 01.02.2019 und 30.11.2020 stattfinden. Um eine nachhaltige Wirkung zu ermöglichen, ist eine Projektdauer bis Ende 2020 wünschenswert. Die Projekte müssen aber nicht überjährig gehalten werden.
Antragsfrist ist der 18. Januar 2019.
Ausschreibung und Antragsformular sind als PDF-Datei zum Download beigefügt.
Vollständige Anträge im Original bitte fristgerecht an folgende Adresse:
Landesmusikrat NRW, Sandra Hoch, Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf, Tel. 0211-862064-13, s.hoch@lmr-nrw.de