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AUSSCHREIBUNG: Förderung von kulturell und inklusiv vielfältigen Musikprojekten mit geflüchteten Musiker:innen und Musikinteressierten 2024

Zur erfolgreichen Integration von geflüchteten Menschen in die Gesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist u.a. auch eine kontinuierliche und barrierefrei ausgerichtete Kulturarbeit erforderlich. Der Landesmusikrat NRW unterstützt kulturelle und inklusive Vielfalt bei Musikprojekten mit geflüchteten Menschen aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW. Ein Bescheid über die Mittel liegt seitens der Landesregierung noch nicht vor, wird aber erwartet. Die Ausschreibung erfolgt deshalb unter Vorbehalt. Zur Förderung beantragte Projekte sollten sich über den Zeitraum 15.03.2024 bis 31.12.2024 erstrecken.

Eine Kooperation mit Multiplikator:innen und / oder Partner:innen der Flüchtlingsarbeit wird vorausgesetzt. Eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden ist wünschenswert. Eine Erhöhung des Anteils von geflüchteten Musiker:innen in Leitungsfunktionen wird ausdrücklich angestrebt. Geflüchtete Musiker:innen werden bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt.

Folgende Ziele sollen durch die inklusive Projektarbeit erreicht werden:

• Zugang in das nordrhein-westfälische Musikleben und in musikalische Netzwerke ermöglichen

• musikalische Talentförderung

• Ensemblebildung

• Sprachförderung durch inklusive Ansätze mit Gesang und Musik

• Plattformen für individuelle musikalische Artikulationen schaffen

• Erhöhung der Sichtbarkeit von Ensembles und Bands durch Auftritte sowie gezielte Öffentlichkeitsarbeit

Näheres über die Fördervoraussetzungen, das Verfahren und seine Bedingungen finden Sie in der zum Download bereit stehenden PDF-Datei. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin Sandra Hoch, Landesmusikrat NRW, Tel. 0211-862064-13, e-mail s.hoch@lmr-nrw.de.