Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der Flucht Zehntausender Menschen nach Nordrhein-Westfalen schreibt der Landesmusikrat NRW mit Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW zusätzliche Fördermittel für Musikprojekte mit geflüchteten Musiker:innen und Musikinteressierten aus.
Diese Projektförderung wird im Bereich der Amateurmusik ausgeschrieben und steht Projektteilnehmer:innen aller Nationalität offen.
Anträge können bis zum 8. April 2022 eingereicht werden.
Gefördert werden nachhaltige musikalische Aktionen mit der Ausrichtung auf kulturelle und inklusive Vielfalt – z.B. Workshops zum Spracherwerb, Bandworkshops, Musikgruppen, offenes Musizieren, Instrumentalunterricht, Konzerte und vorbereitende Probephasen, Festivals, usw.
Eine Erhöhung des Anteils von geflüchteten Musiker:innen in Leitungsfunktionen wird ausdrücklich angestrebt. Eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden ist wünschenswert.
Im Folgenden sind alle erforderlichen Dokumente aufgeführt (Downloads von PDF-Dateien):
- Detaillierte Ausschreibung
- Detaillierte Ausschreibung in Englisch
- Antragsformular
- Leitfaden Antragstellung
- ein Eigenanteil von 10 % ist wünschenswert und kann in Form von bürgerschaftlichem Engagement erbracht werden: Richtlinie bürgerschaftliches Engagement (PDF-Datei)
Projekte dürfen frühestens am 09.05.2022 beginnen und müssen bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die zuständige Mitarbeiterin:
Sandra Hoch
Tel. 0211 862064-13
s.hoch@lmr-nrw.de