Kulturstaatsministerin Claudia Roth schreibt noch einmal das Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“ aus. Mit den Fördergeldern des Programms können Orchester und Ensembles erneut Projekte zu gesellschaftlich relevanten Themen umsetzen. In diesem Jahr sollen Projekte unterstützt werden, die sich mit Fragen der Nachhaltigkeit und den Folgen der Klimakrise auseinandersetzen oder Diversität fördern. Insgesamt stehen für das Programm 4,8 Mio. Euro zur Verfügung, ein Projekt kann mit bis zu 400.000 Euro gefördert werden.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Der Kulturbetrieb kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, unsere Welt nachhaltiger und gerechter zu gestalten. Viele Orchester und Ensembles wollen hierbei mitwirken. Doch im Orchesteralltag fehlen dafür oft die finanziellen und zeitlichen Freiräume. Zum Abschluss unseres Exzellenzprogramms möchten wir noch einmal Orchester und Ensembles darin unterstützen, ihre Ideen und Projekte für Nachhaltigkeit und Diversität umzusetzen. Damit fördern wir zugleich die Zukunftsfähigkeit, Vielfalt und Innovationskraft unserer Orchesterkultur.“
Das Exzellenzprogramm richtet sich an öffentlich finanzierte Sinfonie- und Kammerorchester sowie an freie Orchester und Ensembles in vergleichbarer Größe und Arbeitsweise. Fördermittel können für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Projekte im Inland stattfinden und außerhalb der regulären Arbeit des Klangkörpers durchgeführt werden. Anträge können ab dem 5. September bis zum 15. Oktober 2023 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: www.kulturstaatsministerin.de
Der Bund hat die Exzellenzinitiative für Orchester und Ensembles 2017 gestartet. Die Laufzeit des Programms war zunächst bis 2022 beschränkt. Die Corona-Pandemie hat jedoch in den Jahren 2020 bis 2022 den Spielbetrieb aller Orchester stark eingeschränkt, viele Vorhaben ließen sich deshalb nicht oder nur in reduzierter Form umsetzen. Daher wird das Programm in diesem Jahr noch einmal fortgesetzt.
(Pressemitteilung der Bundesregierung vom 5.9.2023)