Wie der Deutsche Kulturrat mitteilt, haben am 15. März die Kulturministerinnen und -minister der Länder einer für die Durchführung des Kulturfonds Energie des Bundes erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zugestimmt. Bestätigt wurden zudem unterstützende Maßnahmen der Ländergemeinschaft zum Kulturfonds Energie des Bundes: Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende bei Unklarheiten telefonisch wie auch per E-Mail-Beratung erhalten können. Für die technische Abwicklung – Antragstellung und Auszahlung - des Kulturfonds Energie des Bundes stellt Hamburg für alle Länder eine IT-Plattform bereit. Damit ist der Weg nun frei, dass die Mittel aus dem Kulturfonds Energie des Bundes an die Kulturorte (Antragsstart 01. April) fließen können. Insgesamt stehen für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung, um Mehrbedarfe an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende zu unterstützen. Einzelheiten bei der Bundesregierung auf https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kulturfonds-energie-des-bundes-ist-online-kulturstaatsministerin-roth-kulturszene-in-all-ihrer-vielfalt-tatkraeftig-unterstuetzen--2165568.