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Bundesmusikverband Chor- und Orchester schreibt Förderung von Musikensembles, Chören, Orchestern und Bands aus

Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen. Der Amateurmusikfonds soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern. Er soll Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen.

Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein, der die bereits bestehenden Bundeskulturfonds nun um eine wichtige Komponente erweitert. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter künstlerischer Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusiker*innen neue Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.

Der Amateurmusikfonds fördert Modellprojekte, deren Projektziele neue Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermitteln. Er fördert besonders künstlerische, herausragende und zukunftsweisende Projekte der Amateurmusik. Förderberechtigt sind juristische Personen, die gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles sind, deren Träger, Kirchengemeinden, Bands, sofern Sie ein e. V. oder eine gGmbH sind, oder andere Organisationen der Amateurmusik.

Ausschreibungsfrist: 10.10.2023, Projektzeitraum: 01.01.2024–15.10.2024

030 60 98 07 81-35

Telefonzeiten:

Montag bis Donnerstag: 09:00–16:00 Uhr, Freitag: 09:00–15:00 Uhr

amf@bundesmusikverband.de