Die Vereinigung der Musikclubs in Nordrhein-Westfalen fort eine Chance der kontrollierten Wiedereröffnung von Open-Air-Veranstaltungen, wie sie derzeit auch allen anderen Branchen eingeräumt wird. Das kulturelle und gesellschaftliche Leben bedarf kontrollierter Räume und Treffen, die Clubs könnten diese in enger Abstimmung mit den Kommunen bieten. Doch in NRW stünden dem überall Hürden entgegen. Die Branche drohe, das Vertrauen in die Landesregierung zu verlieren. Sie brauche kurzfristige Antworten, warum in NRW – anders als in anderen Bundesländern – nicht unter freiem Himmel veranstaltet und getanzt werden darf, und konkrete Öffnungsszenarien. Die vollständige Erklärung der LINA:
Wir könnten helfen, wir dürfen aber leider nicht... ... das wirft Fragen auf!
Hiermit möchten wir uns als Landesverband der Veranstalter und Clubbetreiber in NRW öffentlich zur aktuellen Lage äußern. Die folgenden Aktivitäten sind bei den momentan niedrigen Inzidenzwerten, in der (doppelten) Inzidenzstufe 1, nach CoronaSchVO NRW zulässig:
- Private Feiern mit bis zu 250 Personen im Freien, in der Verantwortung der Kontrolle für vorgegebene Hygienemaßnahmen steht der Gastgeber.
- Innen- und Außengastronomie, damit verbundenes Public Viewing der Fußball-EM, mit einfachsten Hygieneauflagen, festem Platz und Rückverfolgbarkeit. Bedeutet, dass sich in 43.000 Gaststätten (lt. DEHOGA) in NRW ohne negativen Testnachweis und ohne Maske feiern, trinken und essen lässt!
- Kulturelle Veranstaltungen ausschließlich sitzend unter verschiedenen Bedingungen.
- Clubs/Diskotheken mit Außenbereich bis zu 100 Personen mit Test und mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit Jüngst gab es die folgende Änderung der CoronaSchVO NRW, wonach ab dem 27. August und nicht erst ab dem 1. September erlaubt sind:
- Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern mit Negativtestnachweis und mit einem durch die zuständige Behörde genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, auch in geschlossenen Räumlichkeiten und auch mit mehr als 100 Personen mit Negativtestnachweis und mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wobei ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorhanden sein muss, in dem insbesondere Kapazitätsbeschränkungen, Lüftungsregelungen und der Umfang von im Rahmen des Konzepts zulässigen Einschränkungen bei der Einhaltung von Mindestabständen und Maskenpflicht geregelt sein müssen.
Das heißt für die Clubs und Veranstalter aus NRW, dass die Landesregierung mehr Vertrauen in Privatleute, die mit 250 Menschen Feste jeder Art feiern dürfen, und in Restaurantbetreiber, die gesittetes Public Viewing durchzuführen, setzt, als in professionelle Veranstalter mit ihren, jetzt seit über einem Jahr entwickelten, gut durchdachten und über verschiedenen Fördermaßnahmen ermöglichten Hygienekonzepten. Im Gegensatz zu Privatpartys und Versammlungen in Restaurants werden den Clubs und Veranstaltern lediglich Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Menschen mit Negativtestnachweis und mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit im Außenbereich zugelassen. Damit nimmt man den Clubs und Veranstaltern die Möglichkeit, in den aus Sicht der Pandemievermeidung als ungefährlich angesehenen Sommermonaten, Musik- und Tanzkultur im sicheren Open Air Rahmen anzubieten. Die Folgen sind:
- illegale Partys im öffentlichen und privaten, unkontrollierten Raum, die nicht nur die Gefahr einer Infektion für die Gäste erhöhen, sondern auch potenziell Ausschreitungen, die oft auch zur Gefährdung für Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr, sowie des Ordnungsamts führen, zur Folge haben.
- nicht zu kontrollierender Veranstaltungstourismus in Nachbarländer und auch in andere Bundesländer, in denen mehr erlaubt ist.
Hierdurch wird das Risiko der erneuten Verbreitung des Virus erhöht und die Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten deutlich erschwert. Dazu kommt noch das Gefühl der anhaltenden, erzwungenen Ohnmacht und fehlenden Wertschätzung unserer Branche. Unser Angebot zu helfen, als Profis für sichere Veranstaltungen zu sorgen und mit unseren Erfahrungen und unserer Expertise zu beraten, wurde leider nicht angenommen. Unser Schreiben mit diesem Angebot, konkreten Vorschlägen und Forderungen, sowie dem Hinweis auf den dringenden Handlungsbedarf und die nötigen Öffnungsperspektiven ging bereits am 15. Juni an die Staatskanzlei und das Gesundheitsministerium und blieb leider bis heute unbeantwortet. Die drohenden Verluste, sowohl finanzieller Natur als auch im Ansehen und Bestand der vielfältigen Kulturlandschaft im Land NRW, auch weit über das Ende der Pandemie hinaus, sind heute noch nicht abzusehen.
Während wir auf der einen Seite sehr erfolgreich und wohlwollend im Ministerium für Kultur- und Wissenschaft angehört wurden, mit der Coronahilfe Spielstätten NRW 2020 die Ende 2020 dringend notwendige Förderung der Clubstruktur geleistet wurde und derzeit die finanzielle Situation der Clubs und Spielstätten zumindest bis September 2021 durch das Überbrückungsgeld plus gesichert scheint, werden anderseits für die Sommermonate 2021 leider keine Optionen der Öffnung ermöglicht.
Wir erwarten nicht, dass Clubs sofort wieder ohne Einschränkungen geöffnet werden dürfen und sehen durchaus, dass wir in der Pandemiebekämpfung diese Situation noch nicht erreicht haben, aber es erklärt sich uns nicht, wie das Bundesland mit der wohl größten und vielfältigsten Club- und Veranstaltungskultur, diesen Bereich auch unter freiem Himmel über den Sommer quasi unbeachtet lässt und erst zum September, wenn wir vielleicht schon auf die vierte Welle zusteuern, wieder berücksichtigt. Des Weiteren fehlt uns das Verständnis, warum Öffnungen in anderen Bundesländern möglich sind und dort Pilotprojekte genehmigt werden, in NRW jedoch nicht. Veranstaltungsbetriebe könnten mit Ihren Erfahrungen einen gewichtigen Anteil an einem koordinierten und coronakonformen Neustart gesellschaftlichen und kulturellen Lebens haben. Stattdessen müssen wir zusehen, wie immer mehr Kommunen die öffentliche Situation entgleitet und es zu Ausschreitungen kommt.
Aus unserer Sicht ließen sich diese von allen als unschön und vermeidbar wahrgenommene Situationen in öffentlichen Räumen vermeiden. Die Tanz-Demo in Köln hat gezeigt, dass Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen mit den gebotenen Hygienemaßnahmen und bei Bereitstellung von geeigneten Flächen funktionieren. Aus dieser Erfahrung bräuchte es in den Kommunen die Freigabe geeigneter Flächen sowie die Erlaubnis dort Veranstaltungen durchzuführen. Wir wollen nicht mehr als die Chance der kontrollierten Wiedereröffnung, wie sie derzeit auch allen anderen Branchen eingeräumt wird. Das kulturelle und gesellschaftliche Leben bedarf kontrollierter Räume und Treffen, wir könnten diese in enger Abstimmung mit den Kommunen bieten. Die Branche droht das Vertrauen in die Landesregierung zu verlieren. Sie braucht kurzfristige Antworten, warum in NRW – anders als in anderen Bundesländern – nicht unter freiem Himmel veranstaltet und getanzt werden darf, und konkrete Öffnungsszenarien.
Für die Veranstalter und Clubbetreiber in NRW,
die Liveinitiative NRW