Für die notwendige Anpassung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen an das Unionsrecht liegt nun der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 vor.
Dazu Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes:
„Der Deutsche Tonkünstlerverband fordert die Bundesregierung auf, bei der Anpassung für das Jahressteuergesetz 2024 sicherzustellen, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht nicht der Freizeitgestaltung zugeordnet werden können. Das bisher gängige Bescheinigungsverfahren durch die Landesbehörden muss aufrechterhalten und weiterentwickelt werden. Die Einbindung von Berufsverbänden kann dabei hilfreich sein. Die erforderliche Einzelfallprüfung kann nicht unter die Entscheidungsinstanz der Finanzämter fallen, weil dazu schlicht die notwendige Fachkompetenz fehlt. Weiterhin müssen Bestandsschutz und Übergangsregelungen für unbefristete und auch befristete Umsatzsteuerbefreiungen ergänzt werden.“
Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) als größter Berufsverband für Musiker und Musikerinnen (Gründung 1844) ist mit rund 9.000 Mitgliedern in 15 Landesverbänden, zahlreichen Regional-, Bezirks- und Ortsverbänden bundesweit organisiert und ist die Standesvertretung für Musikberufe - Interpreten, Komponisten, Musikpädagogen etc. Die Mitgliedschaft im Deutschen Tonkünstlerverband ist ein Markensiegel für Musikberufe.
(Pressemitteilung des Deutschen Tonkünstlerverbands vom 4.6.2024)