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Der Kulturauftrag des ÖRR muss gestärkt werden - der Programmanteil der Kultur in der Reform stabil bleiben! Stellungnahme des Kulturrats NRW zum Reformstaatsvertrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der Kulturauftrag des ÖRR muss gestärkt werden - der Programmanteil der Kultur in der Reform stabil bleiben!

Der Kulturrat NRW begrüßt grundsätzlich die politische Initiative, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest zu machen und dabei strukturelle Wege aufzuzeigen, dieses Ziel abzusichern. Dabei halten wir die Vorschläge zur Partizipation der Nutzer (§ 16, Absatz 2), zum Ausbau für Bildungsangebote und Partnerschaften und die Betonung der Medienkompetenz (Absatz 4) für zielführend. Ebenfalls die Rolle und Funktion der Gremien sowie den Ausbau der Kontrolle für das Programm DAS ERSTE sind zu begrüßen (ARD-Staatsvertrag).

Allerdings sehen wir die Gefahr, dass der Programmanteil der Kultur durch die Pläne zur Zusammenlegung von Spartensendern und der Streichung von Hörfunkprogrammen insgesamt sinkt. Eine Reform muss dieser Gefahr begegnen und sicherstellen, dass keine Kürzung des kulturellen Angebotes erfolgt.

Hauptbezugspunkt für den Kulturrat NRW sind der Medienstaatsvertrag und der ARD-Staatsvertrag.

Im Einzelnen:

Stärkung der Kultur bei der Programmbeauftragung und den Kostenanteilen

  • Der Kulturrat NRW schlägt vor, dass die Rolle der Kultur im Programm, die im 3. MÄStVgestärkt wurde und die auch vom Zukunftsrat für ein verstärktes öffentlich-rechtliches Profil angeführt wird, strukturell besser im Medienstaatsvertrag verankert wird.
  • Dazu gehört, dass die Kosten- und Programmanteile für Kultur und Gesellschaft sowohl in den Paragrafen zum Angebot der Sender hervorgehoben werden – bisher gilt das nur für die Information und den Sport – und ggfs. in den §§ zu den Budgets einer Beitragsperiode – hier wären auch die besonderen Bedarfe des § 2 und seiner Begriffsbestimmungen, z.B. für Kultur zu berücksichtigen - oder in der Kostensteuerung Eingang finden.
  • Ein Beispiel aus dem 24. Bericht der KEF (S. 253- 258)

Dort zeigt sich, dass der Kostenanteil für Kultur und Gesellschaft im ERSTEN bei 0,8 % liegt, beim ZDF bei 5,8 %, bei den 3. Programmen bei 8,9 % liegt.

  • Das Körbemodell der Rundfunkkommission bei der Beauftragung und die Überführung von 3sat in ARTE beim Korb Kultur halten wir insofern für problematisch, da eine Zusammenführung von Spartenkanälen - ob im Linearen oder durch Überführung ins Digitale – flankiert werden muss mit Mindest-Angaben zum Programmanteil und im Kostenanteil innerhalb aller beauftragten Programme. Für Kultur und Gesellschaft wäre daher eine Verpflichtung zur Erhöhung für alle Programme zielführend (analog zur Definition zur Kultur im § 2, Satz 27).

Keine bundesweiten Kulturwellen der ARD-Sender

  • Der Kulturrat NRW warnt davor, die bisherigen Kooperationen und Mantelprogramme zwischen den ARD-Sendern – die bisher vor allem die Kulturwellen betrafen – so weit zu treiben, dass gerade die Hörfunkwellen zu bundesweiten Kulturwellen werden könnten.
  • Wir sehen, dass diese Tendenz in den § 1 und 2 Gemeinsame Angebotslinien – verhindert werden soll. Daher müsste die besondere Rolle der Kultur zur Abbildung der föderalen Vielfalt darin hervorgehoben werden.

Kultur in der Regionalisierung und Digitalisierung strategisch verankern

  • Die Schwerpunktsetzung für die ARD-Anstalten im Regionalen und Digitalen verlangt ebenfalls nach einer Strategie für die Präsenz von Kultur im Programm. Auch dies sollte - zumindest in den Begründungen - genannt werden. Es sollte bereits im ARD-Staatsvertrag eine Kulturstrategie innerhalb der einzelnen Landessender angeregt werden.

Einsatz künstlicher Intelligenz – Urheberrechte schützen

  • Der Kulturrat NRW betont, dass in einem Kodex zum Einsatz künstlicher Intelligenz (vgl. § 31m) die Berücksichtigung der Urheberechte bei der Erstellung und Anwendung der Künstlichen Intelligenz mit aufgenommen werden müssen.

Lorenz Deutsch, Vorsitzender des Kulturrats NRW

Köln, den 11.10.2024

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