Der Instrumental- und Vokalunterricht, der von privaten Musikschulen angeboten wird, droht sich durch die von der Bundesregierung geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes drastisch zu verteuern. Die Beschlussvorlage für das Jahressteuergesetz 2013, die auf eine Angleichung an bestehendes EU-Recht abzielt und zur Beratung im Bundestag und Bundesrat ansteht, würde zur Erhebung von 19% Umsatzsteuer auf die Leistungsangebote der privaten Musikschulen ab Januar 2013 führen.
Dazu teilte Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, mit: „Kinder und Jugendliche, die an einer privaten Musikschule ein Instrument oder Singen lernen möchten, werden ab 2013 noch weniger die Chance dazu haben, weil die absehbare Verteuerung um 19% von vielen Eltern nicht mehr geleistet werden kann. Als Betreiber einer privaten Musikschule lassen sich in unserem Land keine Reichtümer verdienen. Viele arbeiten schon heute mit äußerst geringen Gewinnspannen am Existenzminimum. Wenn sich die Angebote der privaten Musikschulen nun aufgrund des Aufschlages der Umsatzsteuer um 19% verteuern, ist das Absterben dieser Angebote absehbar. Im Ergebnis würde noch mehr Kindern und Jugendlichen der Zugang zu Instrumental- bzw. Vokalunterricht verwehrt. Darüber hinaus würden immer mehr Musikpädagogen in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängt. Bereits jetzt ist eine steigende Zahl von Musikerinnen und Musikern darauf angewiesen, mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig einzugehen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die privaten Musikschulen spielen hier eine nicht unerhebliche Rolle.
Neben den öffentlichen Musikschulen, die als Grundsäule der instrumentalen und vokalen Bildung mit ihren Angeboten knapp eine Million Menschen erreichen, ist der private Sektor mit den privat unterrichtenden Künstler- und Pädagogenpersönlichkeiten sowie den etwa 300 privaten Musikschulen Voraussetzung für die Sicherung einer flächendeckenden bildungskulturellen Infrastruktur.
Der Deutsche Musikrat bittet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Ministerpräsidenten der Länder, auf die geplante Erhebung der Umsatzsteuer für die Angebote der privaten Musikschulen zu verzichten. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist nicht zwingend erforderlich, da es sich um eine Kann-Bestimmung handelt.“