Unter dem Titel „Landmusik“ startet der Deutsche Musikrat ein neues Förderprogramm, das mit Fördermitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durchgeführt wird. Ziel ist die Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum, um so einen Beitrag zur qualitativen Annäherung von urbanen und ländlichen Räumen zu leisten. Es werden Konzerte und Initiativen gefördert, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region festigen. Die Ausschreibungen gehen am 1. April 2021 online.
Das Förderprogramm wirkt in zwei Bereichen: In der Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel beantragen. Die Projektförderung richtet sich an Profis und Laien: Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einzelpersonen, Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.) und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen.
Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“: einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 € erhalten. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort. Fortbildungsangebote runden das Programm ab: In Zusammenarbeit mit vier Landesmusikakademien werden Schulungen für haupt- und nebenamtliche Akteure angeboten.
In beiden Bereichen, Projektförderung und „Landmusikort des Jahres“, entscheidet eine unabhängige fachkundige Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Ulrike Liedtke über die Verteilung der Fördermittel. Einsendeschluss ist der 14.5.2021, die Fördergelder sollen ab Juli ausgezahlt werden. Nähere Informationen auf https://www.landmusik.org/