Ab sofort können sich ländliche Orte mit besonderem musikalischen Engagement für die Auszeichnung bewerben. Bis zu 13 Kommunen, eine in jedem Flächenland, werden für bereits laufende kreative Ideen ausgezeichnet. Unter ihnen werden drei Bundespreisträger gekürt, die Preisgelder von 30.000, 20.000 und 10.000 € erhalten. Alle weiteren ausgezeichneten Landmusikorte erhalten 5.000 €. Die vergebenen Preisgelder fließen in kulturelle Projekte vor Ort.
Eine unabhängige fachkundige Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Ulrike Liedtke entscheidet über die Vergabe der Preise. Dazu der Präsident des Deutschen Musikrates, Martin Maria Krüger: „'Landmusikort des Jahres' hat sich zu einer erfolgreichen Marke mit nachhaltiger Wirkung in den ausgezeichneten Orten entwickelt. Der Deutsche Musikrat freut sich, dass dieses wichtige Projekt mit bundesweiter Ausstrahlung auf vernetztes Musikleben im ländlichen Raum nunmehr im Zusammenwirken mit dem Amateurmusikfonds und dem ihn tragenden BMCO fortgesetzt werden kann.“
Die Fortsetzung des Förderprogramms Landmusik von 2021 und 2022 wird finanziert aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester e.V.. Nähere Informationen auf www.landmusik.org
Kontakt: Deutscher Musikrat gGmbH, Dr. Tilman Schlömp, Programmleitung Landmusik, landmusik@musikrat.de
Deutscher Musikrat gGmbH, Dr. Anke Steinbeck, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 0228 – 2091 165, steinbeck@musikrat.de
Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.