Derzeit werden bundesweit zahlreiche Studien zur Gefahr einer Corona-Ansteckung durchgeführt. Die vielfältigen und zum Teil sehr unterschiedlichen Erkenntnisse dieser Untersuchungen werden zur Begründung herangezogen, wenn es um konkrete Hygienekonzepte und Verordnungen geht. So beruft sich auch der Berliner Senat in seiner aktuellen Corona-Verordnung, in der gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen pauschal verboten wird, auf aktuelle Erkenntnisse der Wissenschaft.
Hierzu der Präsident des Deutschen Musikrates, Prof. Martin Maria Krüger, und die Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte, Prof. Dr. Ulrike Liedtke: „Wir fordern die Bundesregierung angesichts der großen Bandbreite an Erkenntnissen und Meinungen unterschiedlicher Akteure zu den Hygienemaßnahmen in der Corona-Zeit dazu auf, diese Studienlage zu koordinieren. Mit dem Robert Koch-Institut und dem Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum stehen kraftvolle Partner für diese Aufgabe zur Verfügung. Dabei geht es nicht um einen Eingriff in föderale Entscheidungskompetenzen, sondern um Orientierung und Einordnung der natürlicherweise großen Bandbreite an Erkenntnissen. Ziel ist es, auch dem Musikleben unter Wahrung der Hygienevorschriften größere Handlungsspielräume zu eröffnen.“
Der Deutsche Musikrat hat bereits am 03. Juni 2020 in einer Pressemitteilung das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt dazu aufgefordert, gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut federführend Corona-Grundlagenforschung zur Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen zu betreiben, zu koordinieren und zur Verfügung zu stellen. In Reaktion auf die aktuelle Corona-Verordnung des Berliner Senats hat der Deutsche Musikrat diese Forderung in einer Pressemitteilung vom 29. Juni 2020 nochmals bekräftigt.