Am 28. Juni 2022 erging das „Herrenbergurteil“ des Bundessozialgerichtes (BSG) zur Frage der freiberuflichen Unterrichtstätigkeit von Musikschullehrkräften. Es wurde festgestellt, dass mangels unternehmerischer Freiheit eine echte Selbstständigkeit an einer Musikschule kaum gelebt werden kann. Dieses Urteil führte im April 2023 zu einer Verschärfung des Kriterienkatalogs der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Beurteilung des Beschäftigungsstatus. Die DRV setzt das Urteil bei den Betriebsprüfungen nun rigoros um, obwohl die Gesetzeslage Honorarbeschäftigungsverhältnisse weiter erlaubt.
Dazu Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes:
„Der Deutsche Tonkünstlerverband bittet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eindringlich, sich für ein Moratorium bei der Umsetzung des „Herrenberg-Urteils“ zur Scheinselbstständigkeit mit einer Laufzeit bis zum Herbst 2025 einzusetzen. Die Hütte brennt und erfordert jetzt eine politische Lösung.
Tausenden freiberuflichen Musikerinnen und Musiker droht deutschlandweit vor dem Hintergrund der Scheinselbstständigkeitsdebatte die Vernichtung ihrer Existenzgrundlage. Infolge des „Herrenberg-Urteils“ stehen viele private Musikschulen auf Grund des verschärften Kriterienkatalogs der Deutschen Rentenversicherung und der daraus folgenden horrenden Nachzahlungsforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen vor der Insolvenz.
Die Folgen wären neben den Belastungen für die Sozialkassen, dem volkswirtschaftlichen Schaden eine weitere Verringerung der kulturellen Teilhabe insbesondere für Kinder und Jugendliche und damit eine Reduzierung unserer Kulturellen Vielfalt.
Das bildungskulturelle Leben in Deutschland basiert auf Festanstellungsverhältnissen und Freiberuflichkeit. Auf diesem dualen Fundament steht auch die Arbeit der Hochschulen, Universitäten und Volkshochschulen.
Der Deutsche Tonkünstlerverband begrüßt - auch unter sozialpolitischen Aspekten - die Zunahme von Festanstellungsverhältnissen. Die Eliminierung freiberuflicher Beschäftigungsverhältnisse im bildungskulturellen Bereich wäre realitätsfremd und hätte dramatische Folgen für die Bertoffenen wie für unser Land.
Jede Musikerin und jeder Musiker, die künstlerisch wie pädagogisch unser bildungskulturelles Leben bereichern und damit auch einen Beitrag zur Kulturellen Vielfalt wie zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten, dürfen mit ihrer hochqualifizierten und langjährigen Ausbildung und Erfahrung nicht durch den übereilten Vollzug des Urteils zur Scheinselbstständigkeit in die Wüste geschickt werden.
Deshalb braucht es jetzt ein Moratorium zur stufenweisen Umsetzung des „Herrenberg-Urteils“ und den Verzicht auf alle Rückforderungen bis zum Herbst
2025.“
(Pressemitteilung des Deutschen Tonkünstlerverbands NRW vom 14.5.2024)
Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) als ältester und größter Berufsverband für Musiker:innen (Gründung 1844) ist mit rund 9.000 Mitgliedern in 15
Landesverbänden, zahlreichen Regional-, Bezirks- und Ortsverbänden bundesweit organisiert und ist die Standesvertretung für Musikberufe - Interpreten,
Komponisten, Musikpädagogen etc. Die Mitgliedschaft im Deutschen Tonkünstlerverband ist ein Markensiegel für Musikberufe.