Die LINA NRW macht sich auf, die Genehmigungsverfahren für Open Air-Veranstaltungen zu durchleuchten und das Zusammenspiel der Behörden zu erkunden. Sie lud dazu sowohl ihre Mitglieder als auch Vertreterinnen und Vertreter von Behörden am 15. Januar 2024 in die oberste Etage des Dortmunder U, die einen wunderbaren Blick auf Dortmund im Schneetreiben gewährte.
Oberbürgermeister Thomas Westphal ließ es sich nicht nehmen, die Veranstaltung persönlich zu eröffnen. Ihn treibt um, wie wichtig Musikveranstaltungen auf großen öffentlichen Plätzen für die Bürgerinnen und Bürger in Großstädten sind, wie viel Gemeinschaft sie stiften und wie sehr sie aber von der Angst belegt sind, die Ereignisse der Duisburger Loveparade könnten sich wiederholen.
Kooperationspartner der LINA war das Popboard NRW, in dem sich neun popfördernde Einrichtungen und Verbände aus NRW zusammengefunden haben. Dorette Geschäftsführerin des Popboards, begrüßte die Veranstaltungsgäste mit beherzten Worten. Seitens der LINA führte Stephan Benn in die Problemlage ein.
Die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Gesetzeslagen und die von Kommune zu Kommune wechselnden Zuständigkeiten machen es den Veranstaltern nicht leicht. Und gerade Veranstalter von kleineren Open Air-Festivals sind von den Genehmigungsprozeduren schnell überfordert. Gerade diese Akteure sind aber besonders wichtig für das Kulturleben. Deshalb bot die LINA Rechtsanwalt Volker Löhr aus Bonn auf.
Löhr ist ein alter Hase im Regelungsdickicht der Veranstaltungsauflagen. Bundesweit ist er auf Seiten von Veranstaltern, von Betreibern, aber auch von Genehmigungsbehörden tätig. In einem 90minütigen Referat über die Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen entwarf er ein sehr heterogenes Bild von Zuständigkeiten und Regelungen, die auch die Genehmigungsbehörden zuweilen überfordern. Waren diese Prozesse noch vor zwanzig Jahren vor allem von einem Gegeneinander von Veranstaltern und Behörden geprägt, hat sich in den letzten Jahren eher ein gemeinsames Vorgehen entwickelt – eine positive Tendenz, die es mit konstruktivem Zugehen der Veranstalter auf die Behörden zu bewahren gilt.
Einen besonderen Fokus richtete Löhr auf den Referentenentwurf zum Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes, der mittlerweile veröffentlicht ist. Mit dem Sicherheitsgewerbegesetz soll ein Stammgesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes geschaffen werden, das insbesondere die Sicherheitsstandards an die gestiegenen Anforderungen anpassen soll. Die Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe sollen durch die Umstellung auf eine Erlaubnispflicht für Sicherheitsmitarbeiter gestärkt werden, und die Sanktionierung von Verstößen gegen Vorschriften soll verschärft werden.
Wenn die Veranstalterwirtschaft das Gesetzesvorhaben auch grundsätzlich begrüßt, gibt es im Detail manche Kritik, und Löhr sagte voraus, dass sich der Entwurf bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch sehr verändern werde. Löhr führte zudem separat in die Anforderungen an eine Gefahrenanalyse ein. Und Prof. Thomas Sakschewski erläuterte das Verhalten von Menschen in Entfluchtungssituationen. Workshop-Themen waren zudem typische Abläufe in der Vorbereitung eines Open Air Festivals sowie der zeitliche und inhaltliche Ablauf eines Genehmigungsverfahrens. So bot die LINA eine fachlich intensive Veranstaltung, die gleichzeitig Brücken zwischen Veranstaltern, Betreibern und Genehmigungsbehörden stärkte.
rvz