Die Konferenz der Landesmusikräte fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, in der Vorlage des Jahressteuergesetzes 2013 den § 4 Nr. 21 Satz 4 UStG ersatzlos zu streichen. Die Vorlage sieht vor, dass Einrichtungen, die Leistungen erbringen, „…die auch der Freizeitgestaltung dienen können“, nur dann von der Umsatzsteuer befreit sein sollen „… wenn die Einrichtung keine systematische Gewinnerzielung anstrebt und etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, nicht entnommen, sondern zur Erhaltung oder Verbesserung der erbrachten Leistungen verwendet werden.“
Angesichts der hier entstehenden Rechtsunsicherheit und der möglichen schädlichen Auswirkungen auf die Angebote musikalischer Bildung fordern wir die Abgeordneten auf, sich gegen die geplante Änderung und für sachgerechte und eindeutige Regelungen einzusetzen, die die Akteure musikalischer Bildung frei von weiteren finanziellen und administrativen Belastungen halten und ihnen dauerhaft Planungssicherheit verschaffen.
Auch der geplante Erlass von Anwendungsrichtlinien ist kein Ersatz für eine eindeutige parlamentarische Regelung, denn musikalische Bildung ist als Teil der Bildung eine öffentliche Aufgabe.
Der Appell wurde einstimmig beschlossen in der Herbsttagung der Konferenz der Landesmusikräte unter Vorsitz von Dr. Ulrike Liedtke am 14.9.2012 in Kiel.