Resolution der Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrates
Unter Zustimmung auch des Landesmusikrats NRW verabschiedete die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrats am 17. Oktober 2009 in Berlin folgende Resolution:
Am Anfang jeder kreativen Entwicklung steht der Urheber. Denn bevor die Musik gespielt wird, muss sie geschaffen werden. Trotz dieser – simplen – Erkenntnis ist das künstlerische Schaffen in Deutschland durch den rapiden Verfall in der Wertschätzung kreativen Schaffens stark gefährdet.
Dies zeigt sich deutlich an der rasant wachsenden illegalen Nutzung von Musik und Literatur. Die derzeitigen Rahmenbedingungen, etwa beim Urheberrecht, sind bei weitem nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt der Urheber in Zukunft zu sichern. Damit wird der Weg in eine Wissens- und Kreativgesellschaft massiv bedroht, denn ohne die schöpferischen Leistungen der Autoren mit den entsprechenden Existenz sichernden Rahmenbedingungen ist eine geistige und kulturelle Entwicklung der Gesellschaft kaum möglich.
Die Digitalisierung beeinflusst nahezu alle Lebensbereiche und verändert zunehmend unser Denken und Handeln auch in kultureller Hinsicht. Die daraus entstehenden Chancen, die für eine kreative Gesellschaft erwachsen können, sollten im Vordergrund der Problemlösungen stehen. Die Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen schaden dem gemeinsamen Anliegen, die Leistungen Kreativer angemessen und damit mindestens Existenz sichernd honorieren zu können. Das Ziel, jeder Bürgerin und jedem Bürger kulturelle Teilhabe unabhängig seiner sozialen und ethnischen Herkunft zu ermöglichen, darf nicht dazu führen, dass sich Kreativität nicht mehr lohnt.
Die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Kulturellen Vielfalt bietet gemeinsam mit dem Bericht der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" und dem 2. Berliner Appell des Deutschen Musikrates eine Berufungs- und Handlungsgrundlage bei den Zielformulierungen für den Kreativstandort Deutschland.
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrates fordert den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die Chancen und die Herausforderung der Digitalisierung zu einem Themenschwerpunkt der kommenden Legislaturperiode zu machen und schlägt hierzu als begleitende Maßnahmen vor:
1. Einberufung eines runden Tisches "Digitalisierung: Ohne Urheber keine Kreativität" unter der Leitung des Kulturstaatsministers und der Einbeziehung der mit diesem Thema ebenfalls befassten Bundesministerien der Justiz, für Bildung und Forschung, für Wirtschaft und Technologie sowie der Dach- und Fachverbände im Kulturbereich.
2. Anregung eines Konsultationsprozesses auf europäischer und internationaler Ebene zur Sicherung und Durchsetzung eines umfassenden rechtlichen Schutzes der Urheber
3. Aktive Beförderung einer Konsensbildung zum Schutz der kreativen Leistungen
4. Einleitung von Initiativen zur sozialen Sicherung von Urhebern und Interpreten
5. Erhalt der kollektiven Rechtewahrnehmung auch zur Sicherung der kulturellen Vielfalt.
Denn nur so kann es gelingen, dass die kreativen Potenziale in unserer Gesellschaft weiter zu einer substanziellen Verbesserung der Lebensbedingungen eines jeden Menschen führen.