Mit dem Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ fördert die Landesregierung seit 2021 gezielt Teilhabegerechtigkeit und Diversitätsentwicklung im Kunst- und Kulturbetrieb. Mit dem Diversitätsfonds werden nun zum zweiten Mal Künstlerinnen und Künstler gefördert, die bisher nur unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in Nordrhein-Westfalen repräsentiert sind. Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.
„Ich freue mich, dass der Diversitätsfonds in der ersten Runde auf so große Resonanz gestoßen ist. Diesen Erfolgsweg wollen wir fortsetzen. Denn die gesellschaftliche Vielfalt, die schon heute Realität bei uns in Nordrhein-Westfalen ist, muss auch im Kulturbetrieb noch stärker sichtbar werden“, sagt Kultur-Staatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert.
Diversität im Kunst- und Kulturbereich wird damit auch strukturell gefördert und gestaltet. Ziel ist es, Benachteiligungen auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen.
Für neu beantragte Projekte werden in diesem Jahr rund 800.000 Euro bereitgestellt. Darüber hinaus wird die Fortsetzung mehrjähriger Projekte aus dem vergangenen Jahr mit rund 200.000 Euro gefördert. Das Gesamtvolumen des Diversitätsfonds beträgt somit eine Million Euro.
Die Förderung durch den Diversitätsfonds ist spartenoffen angelegt und richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende bzw. -initiativen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder -verbände Anträge stellen, die in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen.
Die Bewerbung um Fördermittel erfolgt online. Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 31. Oktober 2022. Die Projektauswahl erfolgt durch eine divers besetzte Fachjury.
Weitere Informationen sowie die Fördergrundsätze finden Sie hier.