Jedes Orchester ist auf Aushilfskräfte angewiesen. Ohne sie könnten viele Aufführungen nicht stattfinden. Auf ihren Einsatz müssen sich die Musikerinnen und Musiker gut vorbereiten. Arbeitgeber greifen auch gern auf Studierende an den Musikhochschulen zurück. Diese anspruchsvolle Tätigkeit müssen Arbeitgeber angemessen honorieren.
Als Mindesthonorare empfiehlt die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) für alle Orchesteraushilfen folgende Sätze:
– in Orchestern ab Kategorie TVK A und aufwärts: Probensatz 135 Euro, Aufführungssatz 200 Euro
– in Orchestern mit Eingruppierung unterhalb TVK A: Probensatz 130 Euro, Aufführungssatz 190 Euro
Dazu kommt ein Zuschlag von jeweils 25 Prozent für Solo, Stimmführung oder Sonderinstrumente. Fahrtkosten sollen Arbeitgeber ebenfalls erstatten.
Diese Empfehlungen gelten bundesweit.
Die DOV fordert alle Musikerinnen und Musiker auf, diese Empfehlungen möglichst weit zu streuen und mindestens zu diesen Sätzen zu spielen. Geringfügige Abweichungen sollten sie nur im individuell begründeten Einzelfall oder an Standorten mit Notlagentarif akzeptieren.
Weitere Informationen gibt es auf der DOV-Website https://www.dov.org/freie/hoehere-mindesthonorare-fuer-aushilfen-orchestern.