Nach den Versprechen der Politik, allen voran der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsministerin Monika Grütters, sind nun zeitnah und proaktiv unbürokratische Fördermaßnahmen umzusetzen. „Künstler und Kultureinrichtungen können sich darauf verlassen, gerade mit Blick auf die Lebenssituationen und Produktionsbedingungen der Kultur-, Kreativ- und Medienbranche: Ich lasse sie nicht im Stich! Wir haben ihre Sorgen im Blick und werden uns dafür einsetzen, dass die speziellen Belange des Kulturbetriebs und der Kreativen miteinbezogen werden, wenn es um Unterstützungsmaßnahmen und Liquiditätshilfen geht“, so Monika Grütters.
Das Bundeskabinett hat gestern ein milliardenschweres Hilfspaket zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbständigen beschlossen, das auch für den Kultur- und Medienbereich nutzbar ist. Der Bund will demnach 156 Milliarden Euro neue Schulden machen, um beispielsweise Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen zu helfen. Morgen soll das Maßnahmenpaket im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden und am Freitag im Bundesrat. Erfahrungsgemäß sind jedoch die bürokratischen Hürden so hoch, dass kaum ein Kreativer an den Mitteln teilhaben können wird. Das hat sich bereits jetzt für die Maßnahmen im Bereich der Arbeitsagenturen gezeigt.
Der Deutsche Tonkünstlerverband, der Berufsverband für Musikberufe mit ca. 9.000 Akteuren im Musikbereich, Soloselbständigen wie Komponisten, Instrumental- und Gesangsinterpreten, Musikpädagog*innen, Honorarlehrkräften und Lehrbeauftragten, Tontechnikern etc. warnt ausdrücklich vor dem bevorstehenden Kollaps der Kultur- und Kreativszene durch massive Verdienstausfälle in dieser Branche. Trotz regelmäßiger konzertierter Vorstöße aus der Branche hat es die Politik bisher versäumt das bereits zuvor existente Prekariat mit allen seinen sozialen Folgen mit geeigneten Maßnahmen zu lindern. Die Konsequenzen der Corona-Pandemie treffen nun gerade die selbständigen Kulturschaffenden besonders hart.
Der Deutsche Tonkünstlerverband fordert deshalb im Schulterschluss mit dem Deutschen Musikrat ein zunächst auf sechs Monate begrenztes Grundeinkommen für alle Künstlersozialkasse-Mitglieder in Höhe von € 1.000,- netto.
Diese Maßnahme ist unbürokratisch durchführbar, transparent und hilft SOFORT.
Wenn nicht jetzt Solidarität und Wertschätzung, wann dann?
(Pressemitteilung des Deutschen Tonkünstlerverbands vom 24.3.2020)
https://dtkv.net/ORG/nachrichten/uebersicht/915-pressemitteilung.html