Das Kulturministerium NRW fördert über den Landesmusikrat auch in diesem Jahr wieder die Aufführung von Werken zeitgenössischer Komponistinnen aus NRW. Konzertveranstalter können einen Antrag stellen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
" Konzertveranstalter können Zuschüsse beantragen "
Der Beruf des Komponisten ist vor wie nach männlich geprägt: Der Anteil komponierender Frauen liegt bei nur vier Prozent. Zudem belegen an den Hochschulen kaum deutsche Studentinnen das Fach Komposition. Doch es gibt sie natürlich auch in Deutschland " hochkarätige Komponistinnen, die in der Fachöffentlichkeit zum Teil große Anerkennung gefunden haben. Ihre Stücke sind jedoch noch nicht zu einem festen Bestandteil des Standardrepertoires von Konzerten oder Radioprogrammen geworden, und nur selten sind weibliche Komponisten in den Medien vertreten. Um die Vielfalt und Qualität der Werke von Komponistinnen aufzeigen zu können, müssen sie verstärkt in Konzertprogramme eingebunden werden.
Bereits 1999 hat das Referat "Kunst und Kultur von Frauen" im Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW vor diesem Hintergrund ein Förderprojekt ins Leben gerufen, das auch in diesem Jahr wieder durchgeführt wird. Ziel ist es, in NRW lebende und arbeitende Komponistinnen und ihre Werke häufiger in Konzertprogramme einzubinden und so ihre Präsenz in der Öffentlichkeit zu erhöhen.
Konzertveranstalter aus Nordrhein-Westfalen können auch in diesem Jahr wieder Zuschüsse für ihre Konzerte beantragen, wenn sie Werke von zeitgenössischen Komponistinnen aus Nordrhein-Westfalen in ihre Konzertprogramme einbinden.
Zentrales Auswahlkriterium ist die Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts: das Werk einer oder mehrerer Komponistinnen sollte im Mittelpunkt des Konzerts stehen. Ergänzend dazu können die Veranstalter Werke anderer Komponisten oder Epochen einbinden, wenn diese in einer klar erkennbaren Verbindung zu den Stücken der Komponistinnen stehen.
Diese kontinuierliche Fördermaßnahme zeigte bereits in den vergangenen beiden Jahren positive Wirkung: Vielen Veranstaltern ist das Thema inzwischen bekannt und Werke von Komponistinnen werden bewusst auch ohne gesicherte Förderung in Konzertprogramme aufgenommen. Die Durchführung des Förderprojekts liegt in den Händen des Landesmusikrats NRW.
Die Antragsvoraussetzungen und -formulare können als PDF-Dateien (zu öffnen mit Acrobat Reader) abgerufen werden:
Zur Ausschreibung der Konzertförderung (PDF-Datei)...
Zum Antragsformular der Veranstaltung / Anmeldeformular (PDF-Datei)...
Wenden Sie sich bei Rückfragen an Musikprojekte Schwiening & Otten GbR in Köln, E-Mail. Einsendefrist ist der 25. April 2005.