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Förderung von Laienmusikprojekten Herbst/Winter 2021: Antragstellung bis 23. Juli

Für das Jahr 2021 stellt der Landesmusikrat NRW kurzfristig noch Restmittel für Laienmusikprojekte zur Verfügung. Für Projekte, die vom 15.08.2021 bis 31.12.2021 stattfinden, ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag, eine aussagefähige Projektbeschreibung und ein detaillierter Finanzierungsplan nur per Post mit Originalunterschrift bis 23. Juli 2021 zu senden an: Landesmusikrat NRW e.V., Klever Str. 23, 40477 Düsseldorf.

Nach diesem Datum eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Förderanträge, die dem Landesmusikrat für diesen Zeitraum bereits vorliegen, werden selbstverständlich bei der Auswahlsitzung berücksichtigt.

Bei der Antragstellung sollte ausgeführt werden, welchen Einfluss eventuelle Einschränkungen durch COVID-19 auf das Projekt haben könnten und welche Anpassungsmaßnahmen ggf. angedacht sind.

Den zu beachtenden Kriterienkatalog und Formulare finden Sie unter: https://www.lmr-nrw.de/foerderung/laienmusik

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Laura Wilke, Tel. 0211/862064-17, E-Mail: l.wilke@lmr-nrw.de, Verena Schuster, Tel. 0211/862064-10, E-Mail: v.schuster@lmr-nrw.de und Sam Bockstegen, Tel. 0221/862064-11, E-Mail: s.bockstegen@lmr-nrw.de