Das Forum Musik Festivals, in dem 40 Musikfestivals aus Deutschland zusammenarbeiten, stellt fest, dass auch der Veranstalterbranche ein Kahlschlag droht, nachdem schon viele Künstler*innen in existenzielle Not geraten sind. Zusätzlich erschweren unterschiedliche Maßgaben in den einzelnen Bundesländern die Arbeit. Das Forum fordert:
1. Klare Sprache in den Verfügungen! In der Krise muss die Politik differenzieren und darf die Vielzahl der Kulturinstitutionen und Veranstalter nicht in einen Topf werfen! Klare und einheitliche Regelungen müssen sein. Was ist „Höhere Gewalt“? Was ist eine „Großveranstaltung“? Wer definiert rechtssicher das Andauern einer Pandemie? Mit frühzeitigen und langfristigen Verfügungen können wir besser arbeiten als mit einer anhaltenden Unsicherheit und nebulösen Allgemeinplätzen. Es kann nicht sein, dass Festivalmacher*innen mit der Entscheidung zur Absage allein gelassen werden und sich in nicht zu beziffernde Haftungsrisiken begeben.
2. Gleichbehandlung von Kultur mit Sport, Religionsgemeinschaften und Wirtschaft! Strenge Hygiene- und Abstandsregeln können auch bei Kulturveranstaltungen umgesetzt werden. Kultur besteht nicht nur aus Großveranstaltungen. Es gibt ausreichend Repertoire für variable Besetzungen und viel Kreativität für alternative Formate. Kulturinstitutionen und Künstler*innen können auf diese Weise Verluste mindern.
3. Planungssicherheit für die nahe Zukunft! Festivalmacher*innen mit Veranstaltungen in den kommenden Monaten müssen täglich zwischen professioneller Vorbereitung für eine erfolgreiche Durchführung und den Risiken einer drohenden Absage abwägen. Hier braucht es schnell verlässliche Kriterien und klare Rahmenbedingungen in Bezug auf die zukünftige Zuwendungsfähigkeit der Kosten. Bei vielen Festivals stehen darüber hinaus Verhandlungen über öffentliche Mittel des nächsten Jahres an. Wir fordern eine möglichst pauschale Ansetzung und Bewilligung der durchschnittlichen Zuwendungen der vergangenen drei Festivalausgaben. Die Finanzierung von Festivals darf nicht unter „Freiwillige Leistungen“ subsumiert werden.