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Initiative Musik schreibt 105 Millionen Euro für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals aus: Anträge ab 7.2.

Für das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ werden aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien insgesamt bis zu 105 Millionen Euro bereitgestellt. Im Rahmen von NEUSTART KULTUR werden damit auch im Jahr 2022 Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals durch die Initiative Musik unterstützt. Das Programm richtet sich dabei an Macher:innen von Musikfestivals und Veranstalter:innen und wird von der Initiative Musik – der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – durchgeführt.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth unterstützt die mit der Initiative Musik realisierten Teilprogramme von NEUSTART KULTUR 2: „Livemusik bedeutet Lebensfreude und Lebensqualität – und sie fördert das gesellschaftliche Miteinander. Angesichts der angespannten Corona-Situation brauchen die Veranstalterinnen und Veranstalter der Livemusik-Szene jetzt vor allem Planungssicherheit für ihre Festivals, Tourneen und Konzerte. Deshalb wird die neue Bundesregierung die stark nachgefragten Hilfsprogramme fortsetzen. Dieses Engagement ist Ausdruck unserer Wertschätzung für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Musik und ihrer Live-Ereignisse.“

Mit dem „Programm für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“ werden im Jahr 2022 konkrete Livemusikprojekte, die kulturelles Arbeiten unter den weiter erschwerten Bedingungen der Pandemie und deren Nachwirkungen ermöglichen, gezielt weiter bezuschusst. Anträge können ab dem 7. Februar 2022 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusikveranstaltungen, Programmreihen und Musikfestivals in Deutschland übernehmen. Musikfestival- und Konzertveranstalter:innen, die einen regelmäßigen Spielbetrieb vor Pandemiebeginn nachweisen, können dabei für die Wiederaufnahme der Konzertveranstaltungen aller Genres der Popularmusik bis hin zu Klassik, Zuschüsse bis zu 800.000 Euro beantragen. Die maximale Fördersumme für sogenannte Umsonst & Draußen-Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung liegt bei 200.000 Euro.

Die Höhe der maximalen Förderung hängt unter anderem von der Antragskategorie ab. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Durchschnittswerte der Livemusikveranstaltungen der Jahre 2017 bis 2019. Berücksichtigt werden die Anzahl der Konzerte, die verkauften Tickets und der Umsatz. Der Förderanteil liegt bei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 20 Prozent. Im Fokus stehen die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip: Maßgeblich für die erfolgreiche Förderung ist der Eingang eines vollständigen Antrags.

Teilprogramm Musikclubs und Künstler:innenförderung Initiative Musik

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR erhält die Initiative Musik seit 2020 zusätzliche Mittel für die Künstler:innenförderung sowie für mehrere Teilprogramme zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Livemusikbranche. Neben dem Programm für Veranstalter:innen und Festivals wurde das Programm für Musikclubs für 2022 bereits neu aufgelegt. Hier sind bis Ende Dezember 2021 insgesamt 486 Anträge von Musikclubbetreiber:innen aus dem gesamten Bundesgebiet eingegangen. Für dieses erneut stark nachgefragte Programm wird von der BKM zusätzlich – mit 15 Millionen Euro – auf insgesamt bis zu 32 Millionen Euro aufgestockt. So sollen möglichst alle Antragstellenden, die die Förderbedingungen erfüllen, unterstützt werden. Die Anträge werden aktuell nach Eingang geprüft und bewilligt. 179 Bewilligungen konnten bereits verschickt werden.

Weiter endete am 19. Januar 2022 die Antragsphase der 56. Runde der Künstler:innenförderung der Initiative Musik. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte. Es wurden 851 Projektanträge eingereicht. Die Förderentscheidungen sind für Ende März 2022 geplant.

Im Spätsommer 2020 auf den Weg gebracht, setzt sich die NEUSTART KULTUR Förderung der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit zahlreichen Organisationen aus der Kulturbranche in über 60 Teilprogrammen dafür ein, dass die Vielfalt der deutschen Kultur- und Medienlandschaft erhalten bleibt.

Weitere Informationen unter: https://www.initiative-musik.de