Das Europaparlament stimmt morgen (5. Juli 2018) über seine Position zur geplanten EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ab, um dann in weitere Verhandlungen mit den Regierungen, der EU-Kommission und dem Europäischen Rat einzutreten. Der Deutsche Musikrat befürwortet den Entwurf zur neuen Richtlinie für das Urheberrecht.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Die digitalen Medien bieten Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen nie da gewesene Möglichkeiten zur Verbreitung ihrer Werke. Gleichzeitig entstehen erhebliche Herausforderungen in Hinblick auf die Vergütung der kreativen Leistungen. Mit der geplanten EU-Richtlinie würde das Recht am geistigen Eigentum gestärkt und der Value Gap geschlossen. Deshalb appelliert der Deutsche Musikrat an die Abgeordneten des Europaparlaments, dem Entwurf zuzustimmen und damit dafür zu sorgen, dass Plattformen die Kreativen an den erwirtschafteten Erlösen bei der Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte angemessen beteiligen.“
Der Abstimmung des Europaparlaments gingen mehrjährige Verhandlungen der beteiligten Akteure voraus. Am 20. Juni hatte der Rechtsausschuss im Europaparlament für die Richtlinie des Europäischen Urheberrechts abgestimmt. Der aktuelle Entwurf sieht vor, die Betreiberinnen und Betreiber digitaler Plattformen weit mehr als bisher in die Verantwortung dafür zu nehmen, dass Urheberinnen, Urheber und Kreative bei der Nutzung und Verwertung ihrer Werke nicht leer ausgehen. So sollen Online-Anbieter künftig bereits während des Hochladens von Inhalten prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Damit könnte die illegale Nutzung kreativer Werke wirksam eingedämmt werden.
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