Navigation für Screenreader Zur Hauptnavigation springen | Zum Seiteninhalt springen | Zur Meta-Navigation springen | Zur Suche springen | Zur Fuß-Navigation springen

Klingende Grundrechte – Einsendeschluss verlängert bis 14. April

Der Contest des Landesmusikrats anlässlich des 75-jährigen Geburtstages unserer Verfassung

Der Einsendeschluss für den Wettbewerb Klingende Grundrechte, in dem Musikerinnen und Musiker aus Nordrhein-Westfalen aufgerufen sind, Textteile des Grundgesetzes zu vertonen und einzuspielen, wird bis zum Sonntag, den 14 April verlängert.

Wie klingt unsere Verfassung? Wie können wir den Geist unserer Grundrechte in Musik übersetzen? Singer/Songwriter können sie ebenso vortragen wie klassische Ensembles interpretieren und Clubmusiker tanzen. Alle musikalischen Genres und Besetzungen sind zugelassen. Das Werk sollte nicht länger als fünf Minuten dauern. Es geht nicht darum, bestehende Musiken zu verwenden, sondern neue zu schaffen. Und es geht um menschengemachte Stücke, nicht um Ergebnisse künstlicher Intelligenz.

Die Preisverleihung findet am 22. Mai um 19 Uhr in Bonn im Haus der Bildung statt.

Details und Ausschreibung finden sich hier:  https://www.lmr-nrw.de/aktuell/detail/klingende-grundrechte

Die Ausschreibung finden Sie auch im Anhang.

(Pressemitteilung des Landesmusikrats NRW vom 2.4.2024)