Die Kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) setzen sich, wie der Verband deutscher Musikschulen berichtet, für die Wirkungsmöglichkeiten der Musikschulen und Volkshochschulen auch in Zeiten von Corona ein. In ihren Schreiben an ihre Mitglieder weisen sie darauf hin, dass kulturelle Bildungseinrichtungen wie Musikschulen und Volkshochschulen bei der Wiederöffnung schulischer Räumlichkeiten für außerschulische Bildungsangebote und bei der Planung der Schulraumnutzung angemessen berücksichtigt werden sollen: „Die Belange der außerschulischen Bildungseinrichtungen, insbesondere Musikschulen und Volkshochschulen, sollten bei den Konzepten der Schulträger berücksichtigt werden.“, schrieb der Deutsche Landkreistag an die Mitglieder des Kulturausschusses und seine Landesverbände. Damit reagieren die Kommunalen Spitzenverbände auf das „Rahmenkonzept der Kultusministerkonferenz zum Thema Schulöffnungen“ der Kultusministerkonferenz vom 28. April 2020.
Als Schulträger wie auch als Träger der Schülerbeförderung haben die Kommunen bei der Öffnung der Schulen und der Wiederaufnahme des Schulbetriebes an allgemein bildenden Schulen dabei die Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz zu gewährleisten. Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) sei es allerdings wichtig, neben diesen Anforderungen „auch die Belange der außerschulischen Bildungseinrichtungen bei den Konzepten zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für Musikschulen und Volkshochschulen“, da von diesen vielfach die Räumlichkeiten der allgemein bildenden Schulen am Nachmittag und Abend genutzt werden. „Als wesentliche Bestandteile der kommunalen Bildungslandschaft müssen sie bei den Planungen angemessen berücksichtigt werden.“, betont der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB-Aktuell vom 7.5.2020).
Ebenso erklärt der Deutsche Städtetag (DST), dass Musikschulen und Volkshochschulen „in besonderem Maße davon abhängig, dass außerschulische Bildungsangebote wieder in Räumlichkeiten öffentlicher Schulen durchgeführt werden können.“ Sie seien „zentraler Bestandteil des kulturellen Bildungsauftrags der Städte und sollten daher bei der organisatorischen Planung und Wiederaufnahme des Schulbetriebs mitbedacht werden.“ (Schreiben des DST an seine Fachbereiche Bildung und Kultur vom 22.5.2020)