Auch in diesem Jahr ist es dem Landesmusikrat NRW wieder möglich, aus Landesmitteln Konzerte mit Werken von Komponistinnen zu fördern, die in NRW leben und arbeiten. Es sollte sich um Kompositionen für Ensemble oder Kammerensemble handeln bzw. um Installationen aus dem Bereich elektronische Musik / akustische Kunst; auch Jazzkonzerte können unterstützt werden. Antragsteller/in ist der jeweilige Veranstalter des Konzertes. Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine Programmatik, die das Werk einer oder mehrerer Komponistinnen in den Mittelpunkt stellt. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, einen Kompositionsauftrag an NRW-Komponistinnen zu fördern, der in diesem oder im nächsten Jahr zur Uraufführung gelangt. Konzerte bzw. Kompositionsaufträge können jeweils einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 2.500 Euro erhalten. Antragsfrist ist der 20. April.
<link fileadmin user_upload stumpf ausschreibung_konzerte_2008.pdf _blank>Ausschreibung Konzertförderung (PDF-Datei, 21 KB) ...
<link fileadmin user_upload stumpf antragsformular_konzerte_2008.pdf _blank>Antragsformular Konzertförderung (PDF-Datei, 21 KB) ...
<link fileadmin user_upload stumpf antragsformular_kompositionsauftrag_2008.pdf _blank>Antragsformular Kompositionsauftrag (PDF-Datei, 19 KB) ...
Für Rückfragen steht <link>Annette Angermann, Tel. 02 11 /86 20 64-13, gerne zur Verfügung.