Seit 1999 fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Aufführung von Konzerten, bei denen Werke von Komponistinnen aus NRW aufgeführt werden. Diese Förderung soll auch in diesem Jahr weitergeführt werden. Erfreulicherweise hat das Land NRW - die Veranbschiedung des Haushalts durch das Landesparlament im Mai vorausgesetzt - die zur Verfügung stehenden Mittel gegenüber dem Vorjahr erhöht. Gefördert werden die Konzerte vom Ministerpräsidenten des Landes NRW.
Die genauen Förderbedingungen sind der Ausschreibung zu entnehmen. Besonders sei hierbei auf die Punkte 3 und 4 hingewiesen. Zum ersten Mal besteht auch die Möglichkeit der Förderung eines Kompositionsauftrags an eine NRW-Komponistin bis zur Höhe von 1.500 Euro.
Vorgesehen ist in diesem Jahr außerdem der Druck einer Terminübersicht der geförderten Konzerte, die für die Öffentlichkeitsarbeit nutzbar gemacht werden kann.
Eine Antragstellung kann bis zum 28. April 2006 schriftlich an die Adresse des mit der Durchführung der Fördermaßnahme beauftragten Projektbüros erfolgen:
Hedwig Otten
Musikprojekte
Eifelplatz 2
50677 Köln
Tel. 0173. 538 41 44
Fax 0221. 510 32 13
<link>info@musikprojekte-so.de