Zwei herausragende Künstlerinnen im Bereich Jazz sollen in diesem Jahr mit dem Künstlerinnenpreis Nordrhein-Westfalen gewürdigt werden. Er teilt sich in einen europaweit nominierten Hauptpreis von 10.000 Euro und einen aktuell ausgeschriebenen Förderpreis von 5.000 Euro. Der Hauptpreis des Landes soll an eine herausragende europäische Musikerin verliehen werden, die von einer Fachjury nominiert wird. Mit dem Förderpreis soll eine Musikerin aus NRW ausgezeichnet werden.
Bei der Bewerbung kann es sich sowohl um Solo-Stücke als auch um Ensemble-Aufnahmen handeln. Bei letzteren ist notwendig, die Solistin zu kennzeichnen, für die die Bewerbung gelten soll. Zulässig pro Bewerbung sind bis zu drei Stücke, die Länge der Stücke ist dabei unerheblich. Bewerbungen werden ausschließlich auf CD (abspielbar im CD-Spieler und auf PC) akzeptiert. Zusätzlich benötigt die Jury einen Lebenslauf der Bewerberin inklusive der vollständigen Kontaktdaten.
Die Preisträgerinnen werden im Rahmen des WDR 3 Jazzfestes im Januar 2016 ausgezeichnet.
Die Bewerbungen für den Künstlerinnenpreis NRW Jazz müssen bis zum 26. Oktober 2015 unter der folgenden Adresse eingegangen sein:
Westdeutscher Rundfunk Köln
WDR 3 Jazzredaktion
Dr. Bernd Hoffmann
Appellhofplatz 1, 50667 Köln
Teilnahmebedingungen und Infos:
<link http: www.frauenkulturbuero-nrw.de index.php projekte kuensterinnenpreis-nrw>www.frauenkulturbuero-nrw.de/index.php/projekte/kuensterinnenpreis-nrw/
<link http: www.wdr3.de musik jazzbeiwdr3 wdr3jazzfest wdr3jazzfestausschreibung100.html>www.wdr3.de/musik/jazzbeiwdr3/wdr3jazzfest/wdr3jazzfestausschreibung100.html
Der Künstlerinnenpreis NRW
Mit dem Ziel, herausragende Künstlerinnen im Hauptpreis für ihr Lebenswerk zu würdigen und im Förderpreis für den weiteren künstlerischen Weg zu ermutigen, entwickelte die Kulturabteilung der Landesregierung NRW 1996 gemeinsam mit dem Frauenkulturbüro NRW e.V. den Künstlerinnenpreis NRW.
Jeweils in einer anderen Kunstsparte ausgelobt, dokumentiert der Künstlerinnenpreis NRW die Vielfalt künstlerischen Schaffens von Frauen. Stets wechselnde, paritätisch besetzte Juris mit Expertinnen und Experten im jeweiligen Genre aus den Bereichen Kulturinstitutionen, Festivals, Feuilleton, Hochschule und mit einer prominenten Künstlerin als Juryvorsitzender garantieren seit Bestehen des Preises eine gewissenhafte, hochkarätige Auswahl der beiden Preisträgerinnen. Kooperationen mit Kulturinstitutionen und -organisationen, die die Werke der Künstlerinnen angemessen im Rahmen der Preisverleihung und darüber hinaus präsentieren, schaffen Akzeptanz, Öffentlichkeit und gute Resonanz in der Kulturszene.
Der mit 10.000 Euro dotierte Hauptpreis wird EU-weit von international agierenden Institutionen und Verbänden nominiert. Der mit 5.000 Euro dotierte Förderpreis wird öffentlich ausgeschrieben. Künstlerinnen, die in Nordrhein-Westfalen leben, arbeiten oder geboren wurden, können sich bewerben. Im Gegensatz zu anderen Preisen besteht für die Teilnahme an diesem Wettbewerb keine Altersbegrenzung.
Bis 2013 zeichneten Kultur- und Frauenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam für den Preis verantwortlich. Seit 2014 wird der Preis im zweijährigen Rhythmus im Wechsel mit den Stipendien für Künstlerinnen mit Kindern ausschließlich vom Kulturministerium verliehen.
Die Gesamtorganisation und Betreuung des Preises liegt beim Frauenkulturbüro NRW.
Seit 1996 wurde der Preis in folgenden Bereichen ausgelobt: Multimedia/ Neue Medien, Theaterliteratur, Komposition/ Neue Musik, Keramikkunst, Filmregie, Literatur, Künstlerische Photographie, Popularmusik, Bildhauerei/ Installation, Kamera, Illustration, Theaterregie, Choreografie/ Zeitgenössischer Tanz, Malerische Positionen, Baukunst, Performance, Freie Szene der Darstellenden Künste und zuletzt im Jahre 2013 im Bereich Zeichnung.