Im Frühjahr 2022 initiierte der Kulturrat NRW ein Patenschaftsprogramm, welches in NRW ansässige Künstler*innen mit 36 aus der Ukraine geflüchteten Kulturschaffenden vernetzte. Das Programm wird nach erfolgreicher erster Runde nun ein zweites Mal ausgeschrieben.
Der Kulturrat NRW unterstützt die individuellen Patenschaften und das ehrenamtliche Engagement hiesiger Kulturschaffender mit Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt 1.500 Euro pro Patenschaft für die Dauer von fünf Monaten. Von September 2023 bis Januar 2024 werden beispielsweise die Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen, Konzerten, Museumsbesuchen etc., die Teilnahme an Workshops und Fortbildungen, die Publikation von Katalogen, Booklets und anderen Printmedien, Raummiete von Studios, Proberäumen oder Veranstaltungsorten sowie die Organisation von künstlerischen Vorhaben wie Ausstellungen, Vorführungen, Konzerten und Lesungen unterstützt.
Ziel des Programms ist es, Künstler*innen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine geflüchtet sind, zu ermöglichen, erste berufliche Kontakte in der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens zu knüpfen. Auch Kulturschaffende, die keinen ukrainischen Pass besitzen, deren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine lag, sind antragsberechtigt. Neben Patenschaften mit ukrainischen Kulturschaffenden öffnet der Kulturrat NRW das Programm 2023 auch für Künstler*innen, die aufgrund ihrer kritischen Haltung gegenüber dem russischen oder belarusischen Regime Repressionen ausgesetzt waren und nach NRW geflohen sind.
Der Kontakt zwischen den Tandempartner*innen sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits bestehen. Die Bewerbungsfrist endet am 16.07.2023.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://kultur-hilft-kultur.de/patenschaften/
Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an: Frau Ania Kołyszko, a.kolyszko@kulturrat-nrw.de, www.kultur-hilft-kultur.de
Kulturrat NRW, Parkgürtel 24, 50823 Köln
Gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW