Gutachten empfiehlt Erweiterung der Künstlersozialkasse, um Lücken in der Erwerbsbiografie abzusichern / Kommission schlägt Matrix vor, mit der faire spartenspezifische Honorare ermittelt werden können
Die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) unter Vorsitz von Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen hat sich in ihrer heutigen Sitzung intensiv mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern befasst. Hintergrund ist die häufig prekäre Situation von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern. Dass viele Künstlerinnen und Künstler schlicht zu wenig verdienen, um notwendige Rücklagen zu bilden, stellt dabei ein Grundproblem dar: Obwohl meist ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegt, bewegt sich das Jahreseinkommen oft nahe der Armutsgrenze. Laut Statistik der Künstlersozialkasse beläuft es sich im Schnitt auf 16.737 Euro im Jahr. Hinzukommt, dass die Höhe des Einkommens erheblich schwankt bzw. das Einkommen teilweise vollständig entfällt etwa in Phasen ohne Engagement. Ein Risiko, gegen das sich Künstlerinnen und Künstler derzeit nicht adäquat absichern können.
Unter Federführung Nordrhein-Westfalens und Bremens hat die Kultur-MK daher auf zwei Handlungsebenen systematische Verbesserungen der sozialen und wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern angestoßen. Erste Ergebnisse sind in der heutigen Sitzung vorgestellt und diskutiert worden:
Im Bereich der Sozialversicherung hat das Land Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit den anderen Ländern ein Gutachten zu Möglichkeiten der Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiografie von selbstständigen Künstlerinnen und Künstlern in Auftrag gegeben. Die zentralen Eckpunkte des Gutachtens liegen nun vor. Die für Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatoren der Länder haben die Empfehlungen des Gutachtens erörtert, Künstlerinnen und Künstlern über das bereits existierende System der Künstlersozialkasse die Möglichkeit einzuräumen, die Lücken in der Erwerbsbiografie eigenständig abzusichern. Die Ansätze des Gutachtens sollen weiterverfolgt und mit den Bemühungen des Bundes abgestimmt werden.
Im Bereich der Vergütung ist eigens eine Kommission eingesetzt worden, um spartenspezifische Honorarempfehlungen zu ermitteln. In der heutigen Sitzung ist nun der Stand der Beratungen der „Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler“ vorgestellt worden. Die für Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatoren der Länder unterstützen den von der Kommission eingeschlagenen Weg. Die Kommission ist gebeten worden, ihre Überlegungen zu Honorarempfehlungen weiter zu konkretisieren. Für den Herbst werden die abschließenden Empfehlungen der Kommission erwartet.
„Wir haben heute entscheidende Weichen gestellt, um Künstlerinnen und Künstlern künftig eine bessere Absicherung zu ermöglichen. Sie bilden das Rückgrat allen kulturellen Lebens und die Corona-Pandemie hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen aktuell zu einem zentralen und unaufschiebbaren kulturpolitischen Thema geworden ist. Mit der angedachten Erweiterung der Künstlersozialkasse könnte eine gute Möglichkeit entstehen, mit der Künstlerinnen und Künstler sich künftig gegen Einkommenslücken absichern können. Auch bei einer flächendeckend fairen Vergütung der Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern hat die Kommission mit der Matrixstruktur zur Ermittlung von spartenspezifischen Honoraren einen guten Weg aufgezeigt“, sagt Isabel Pfeiffer-Poensgen, Kulturministerin des Landes Nordrhein-Westfalen und Vorsitzende der Kulturministerkonferenz.
(Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz vom 9.3.2022)
https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/kulturministerkonferenz-soziale-lage-kuenstler/