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Kulturrat NRW begrüßt erste Schritte zu Honoraruntergrenzen in NRW

Seit zweieinhalb Jahren legt das Kulturgesetzbuch NRW fest, dass bei landesgeförderten Projekten Honoraruntergrenzen berücksichtigt werden müssen. Dieser gesetzlichen Vorgabe kommt die Landesregierung nun in einem ersten Teilschritt nach, um Erfahrungen sammeln zu können. Die volle Verpflichtung soll ab 2026 in allen Sparten gelten. Es ist gut, dass nun mit der Einführung von Honoraruntergrenzen begonnen wird. Ebenso begrüßt der Kulturrat, dass dies auf Grundlage einer Matrix geschieht, die für die einzelnen Sparten eine verlässliche Orientierung geben kann. Dieses Vorgehen erscheint uns deutlich belastbarer als der allgemeine Verweis auf (uneinheitliche) Verbändeempfehlungen, wie es auf Bundesebene gemacht wurde.

Der erste Schritt soll nun in zwei Landesprojekten der kulturellen Bildung gemacht werden: in “Kultur und Schule” sowie in “Künstler in die KiTa”. Die Verdopplung der Stundensätze von bisher 27,50 Euro auf die in der Matrix festgelegten 55 Euro ist ein richtiger Schritt. Er war angesichts des äußerst niedrigen bisherigen Niveaus dringend erforderlich. Bedauerlich ist allerdings, dass diese Vorgabe nur für die beiden Projekte der Kulturellen Bildung gilt, die zu 100% vom Land NRW getragen werden. Wenn andere vom Land kofinanzierte Projekte in diesem Feld ausgeschlossen bleiben, droht in der Kulturellen Bildung ein Zwei-Klassen-System. Hier hätte auch die Kooperation mit den Kommunen erprobt werden können.

Begrüßenswert ist die geplante Evaluation der Maßnahme im dritten Quartal 2025. Inwieweit dieser von Honorarverträgen bestimmte Bereich der Kulturellen Bildung als ein Testfeld für die Einführung von Mindesthonoraren für die anderen Sparten dienen kann, bleibt allerdings fraglich. Dort besteht bekanntermaßen die besondere Herausforderung, dies im Zuge von Antragsverfahren – sowohl institutionell als auch projekthaft – in Wirtschaftsplänen nachvollziehbar darzustellen und dann zu prüfen. Gleiches gilt für die Praxis der Verwendungsnachweise. Dafür bilden die beiden von der Landesregierung definierten Projekte der kulturellen Bildung kein gutes Übungsfeld.

Für die flächendeckende Einführung der Honoraruntergrenzen im Jahr 2026 werden dringend zusätzliche Mittel benötigt. Ohne diese Mittel würden die Künstler*innen die Einführung von Mindesthonoraren selbst durch Kürzung von Projekten finanzieren. Der Kulturrat fordert die Landesregierung und das Parlament dringend auf, hier die notwendigen finanziellen Konsequenzen für die kulturelle Landschaft in NRW zu ziehen.

Die Anhebung der Honorare für Künstler*innen auf ein Mindestniveau, sollte nicht mit einer Einschränkung der kulturellen Vielfalt in NRW bezahlt werden!

Kontakt: E-Mail: presse@kulturrat-nrw.de / Tel.: 0221-178 98209