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Kulturrat NRW ruft die Bundesregierung auf, eine Regulierung von Künstlicher Intelligenz im AI Act der EU durchzusetzen

Die Kunst- und Kulturwelt Nordrhein-Westfalens sieht mit Schrecken, wie Programme generativer Künstlicher Intelligenz von internationalen Konzernen ihren Nutzern täglich Millionen von Ergebnissen liefern, die urheberrechtlich geschützte Inhalte verwerten, ohne dass dieses transparent gemacht oder gar von den Urhebern genehmigt oder diesen vergütet wird. Große Erwartungen richten sich auf den AI Act der Europäischen Union, der zumindest Regelungen zur Transparenz und eine Kennzeichnungspflicht für KI einführen sollte.

Im Oktober 2023 schien eine Einigung im sogenannten Trilog-Verfahren der Europäischen Union zum Greifen nahe, die die Interessen von Kunst und Kultur einbezogen hätte. Es war dann eine kleine Gruppe von Staaten, ausgerechnet mit der Bundesrepublik Deutschland an der Spitze, die diesen Konsens verließen, um die wirtschaftliche Entwicklung eigener, einzelner KI-Unternehmen zu ermöglichen. Sie reden einer sogenannten obligatorischen Selbstverpflichtung dieser Unternehmen das Wort.

Eine solche Selbstverpflichtung kann in keiner Weise Ersatz für eine eindeutige Regelung durch den AI Act der Europäischen Union sein. Die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und Italien stellen damit die ökonomische Grundlage der Kultur- und Kreativwirtschaft, der Kultur im engeren Sinne, den Schutz geistigen Eigentums und einen Grundpfeiler kulturellen Lebens zur Disposition. Die politische Priorität liegt mit einem Mal bei der Bevorzugung einzelner europäischer KI-Unternehmen.

Der Kulturrat NRW hat diese Wendung mit Empörung zur Kenntnis genommen. Er fordert die Bundesregierung auf, in der Europäischen Union für die deutsche Kultur- und Kreativ­wirtschaft und für den Schutz von Urheberschaft als einer Grundlage unseres Kunst- und Kulturlebens einzustehen. Die Landesregierung sollte dringend auf die Bundesregierung einwirken, denn auch das nordrhein-westfälische Kulturleben und seine Kulturwirtschaft sind unmittelbar betroffen.

Der AI Act der Europäischen Union benötigt eindeutige Regelungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen und Intransparenz des von KI genutzten Materials. Der Act muss rechtliche Standards setzen und Sanktionierung bei Verletzung der Standards und Regelungen festlegen.

Es ist leicht an vielen KI-Ergebnissen zu ersehen, dass diese Programme geschützte Werke eingelesen haben und nun ohne Genehmigung der Urheber ständig neu verwerten: Urheber:innen und ausübende Künstler:innen werden substituiert. Der Mangel an Regelungen befördert zudem die ständige Verfälschung von Informationen und Manipulation von Inhalten jedweder Art. Der Regulierungsmangel fördert damit einen rapiden Demokratieabbau. Regelungen zur Transparenz und eine Kennzeichnungspflicht sind unbedingt erforderlich.

Lorenz Deutsch, Vorsitzender des Kulturrats NRW

Kontakt

Kulturrat NRW / Parkgürtel 24 / 50823 Köln
E-Mail: presse@kulturrat-nrw.de
Telefon: +49 (0)221 – 178-98209

www.kulturrat-nrw.de