Reinhard Knoll, Stellvertretender Vorsitzender des Kulturrats NRW und Präsident des Landesmusikrats NRW, begrüßt die Einigung des Europäischen Parlaments vom 12. September auf eine gemeinsame Position zur Frage eines europäischen Urheberrechts. Die Parlamentarier haben sich dafür ausgesprochen, dass Internetplattformen verpflichtet werden, Kulturschaffenden und den anderen Urhebern Vergütungen zu zahlen, wenn die Werke auf Plattformen eingestellt und genutzt werden. 438 Abgeordnete votierten für die Aufnahme von Trilog-Gesprächen, 226 stellten sich gegen die Reform, 39 enthielten sich.
Die Aufnahme der sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission zur Umsetzung dieser Position soll den rechtlichen Rahmen in den kommenden Monaten in diesem Sinne gestalten. Doch auf die Einführung von Upload-Filtern verzichtet der Vorschlag, den das Parlament annahm. Reinhard Knoll äußert die Hoffnung, dass es dennoch gelingt, eine wirksamen rechtlichen Schutz für die Urheber zu verankern:
„Die Anbieter von Plattformen müssen für urheberrechtlich geschütztes Material, das von Nutzern hochgeladen wird, haftbar gemacht werden, um die Rechte von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden an ihren Leistungen effektiv zu schützen.“