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Kunststiftung NRW legt Sonderprogramm auf

Das Geschehen in der Welt ist auch im Frühjahr 2021 von der Pandemie geprägt. Angesichts dieser schwierigen Situation für die Künste und ihre Akteurinnen und Akteure ruft die Kunststiftung NRW daher ein zweites Programm ins Leben.
Unter dem Titel "Künste bewegen" ist die Sonderförderung in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro auf die derzeitigen spezifischen Bedarfe in den vier Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts, Visuelle Kunst zugeschnitten. Damit blickt die Kunststiftung NRW zuversichtlich in die Zukunft und ermutigt, geplante Vorhaben dennoch umzusetzen – ob analog, digital oder hybrid. Dieses Sonderprogramm wird zusätzlich zu unserer regulären, fristbezogenen Förderung angeboten.
Das Procedere kann den jeweiligen Fachbereichen auf der Website www.kunststiftungnrw.de entnommen werden. Die Anträge sind ab 1. Mai zunächst bis zum 31. Dezember 2021 kontinuierlich und ausschließlich digital einzureichen. Entschieden wird fortlaufend nach den Qualitätskriterien der Kunststiftung NRW.

(Pressemitteilung der Kunststiftung NRW vom 1.5.2021)