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Landesmusikrat NRW zu den Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler in NRW

Kulturministerin Brandes hat ihr Vorgehen bezüglich der Honoraruntergrenzen für NRW bekannt gegeben. Die Ministerin erfüllt damit den Auftrag, den das Kulturgesetzbuch für NRW ausdrücklich erteilt, und setzt eine Initiative der Kulturministerkonferenz fort, die unter dem Eindruck der Corona-Krise eine längst überfällige Korrektur der Kulturförderung beschloss. Dass Ministerin Brandes diesen Auftrag ernst nimmt und jetzt zu liefern beginnt, ist sehr zu begrüßen. Denn für die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler gibt es keinen funktionierenden Markt, der Honorare unter Einbeziehung ihrer Interessen etwa angesichts steigender Lebenshaltungskosten verändert. Insofern ist Regulierung notwendig.

Die Kulturministerin beginnt zum 1. August 2024 mit einem Pilotprojekt, das sich ausdrücklich auf die Landesprogramme zur kulturellen Bildung "Kultur und Schule" und "Künstler in die Kitas" bezieht. Ausgehend von diesem Pilotprojekt sollen Erfahrungen ausgewertet und zum Januar 2026 Honorargrenzen für alle Kultursparten bei landesgeförderten Vorhaben durch eine Förderrichtlinie eingeführt werden. Die Förderrichtlinie baut auf einer Matrix auf, die die Kulturministerkonferenz angeregt hat und die mit Hilfe einzelner Kulturverbände sowie durch eine ministerielle Kommission mit Beträgen ausgefüllt worden ist.

Der Landesmusikrat NRW, Dachverband von 60 Musikverbänden in NRW, sieht die Initiative insgesamt positiv, im Einzelnen aber noch Verbesserungsbedarf:

  • Der Landesmusikrat NRW begrüßt, dass die Kulturministerin Honoraruntergrenzen in die Landesförderung einführt. Sie erfüllt damit einen gesetzlichen Auftrag und geht das seit langem entstandene Problem trotz vorhandener Nachfrage gleichbleibend prekärer Verhältnisse bei freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern an.
  • Klug ist das Vorgehen, die Förderrichtlinie der Honoraruntergrenzen auf eine Matrix mit Beträgen, die je nach Sparten, Veranstaltungsgröße und weiteren Kriterien differenziert werden, aufsetzen zu lassen.
  • Das Pilotprojekt, das am 1. August startet, bewirkt, dass die zu niedrigen Honorare im Landesprogramm "Kultur und Schule" von 27,50 Euro für 45 Minuten auf ca. 40 Euro steigen - eine überfällige Korrektur, die auch eine Ungleichheit zwischen den Landesprogrammen zur kulturellen Bildung korrigiert.
  • Das Pilotprojekt ist in seiner Konzentration auf die beiden Landesprogramme wahrscheinlich zu eng gehalten, um übertragbare Erkenntnisse zu liefern, die für die Einführung der Honoraruntergrenzen zum Januar 2026 wesentlich wären. Hier wäre ein breiteres Feld der Umsetzung wünschenswert.
  • Der Landesmusikrat NRW geht davon aus, dass die Einführung der Honoraruntergrenzen zum Januar 2026 mit zusätzlichen Landesmitteln in erheblichem Umfang hinterlegt wird. Sonst würde der damit einhergehende Rückgang an Projektförderungen das kulturelle Angebot in NRW schmälern. Zu vermuten wäre eine Verlagerung hin zu den Antragstellenden, die es seit langem gewohnt sind, mit Förderverhältnissen umzugehen, auf Kosten der Vielfalt an Projekten. Landesregierung und Landtag sind aufgerufen, die Kulturfördermittel entsprechend zu erhöhen. Erhöhungen des Kulturhaushalts im Lauf der Legislaturperiode hatte ja bereits der Koalitionsvertrag zu Beginn der Legislaturperiode festgeschrieben.

Die Einführung der Honoraruntergrenzen bedeutet in erster Linie ein wichtiges Signal, dass die Landesregierung die wirtschaftliche Situation der Künstlerinnen und Künstler im Blick hat und zu handeln bereit ist.

Düsseldorf, 18. Juli 2024

Prof. Dr. Christine Siegert

Präsidentin des Landesmusikrats NRW