Bund und Länder haben am 5. Januar auch eine Verlängerung des Kultur-Lockdown bis Ende Januar 2021 beschlossen. Der Deutsche Kulturrat hat sich daraufhin am 6. Januar mit einer Verlautbarung an die Öffentlichkeit gewandt. Der Landesmusikrat NRW schließt sich ausdrücklich dessen Forderung an, die bestehenden Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu führen, dringend nach zu justieren und zu erweitern.
Im Einzelnen fordert der Deutsche Kulturrat,
- Bei der November-, Dezember-, Januarhilfe auf die faktische Betroffenheit vom Lockdown abzustellen und die bestehende Regelung, dass indirekt Betroffene mindestens 80 Prozent des Umsatzes mit direkt betroffenen Unternehmen machen müssen, auf 50 Prozent des Umsatzes abzusenken. Weiter müssen die Regelungen so angepasst werden, dass verbundene Unternehmen sie ebenso nutzen können.
- Bei der Überbrückungshilfe III für Solo-Selbständige, der Neustarthilfe, sind als Bemessungsgrundlage für die Zahlung einer einmaligen Betriebskostenpauschale 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 eingesetzt. Das führt dazu, dass die Pauschalsumme bei der Mehrzahl der Solo-Selbständigen viel zu gering ausfällt. Der zugrunde gelegte Prozentsatz muss mindestens auf 50 Prozent erhöht werden. Förderungen bzw. Zuwendungen bilden bei Solo-Selbständigen im Kulturbereich regelmäßig einen Teil der Einnahmen. Sie sollten daher bei der Ermittlung des Vergleichsumsatzes als Umsatz anerkannt werden. Insgesamt ist der Ansatz, Betriebskostenpauschalen zu zahlen, der richtige Weg. Er sollte konsequent zu einer angemessenen erweiterten Betriebskostenpauschale für Solo-Selbständige ausgeweitet werden.
- Für das überzeichnete Bundesprogramm NEUSTART KULTUR, das sich vornehmlich an die Kultur- und Kreativwirtschaft richtet, sollten erneut 1 Mrd. Euro bereitgestellt werden, um die erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können.
- Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige muss dringend reformiert werden. In der aktuellen Corona-Pandemie erweist sich die gesetzliche Sozialversicherung als ein wichtiger Stabilisator. Unternehmen können für ihre abhängig Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen und damit Arbeitsplätze sichern. Selbständige, die freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, können Arbeitslosengeld beantragen. Die bestehenden Regelungen für Selbständige müssen jetzt angepasst werden, damit mehr Selbständige aus dem Kulturbereich einen Zugang zu dieser Versicherung erhalten können.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Kulturbereich trägt stärker als andere gesellschaftliche Bereiche die notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus seit März des letzten Jahres. Da viele Kultureinrichtungen teilweise schon seit zehn Monaten geschlossen sind, nur wenige in der Sommerzeit unter strengen Hygienekonzepten und sehr geringer Besucherzahl wieder öffnen durften und sich viele seit November wieder im harten Lockdown befinden, ist die Not im Kulturbereich sehr groß. Bald befinden wir uns ein ganzes Jahr im kulturellen Ausnahmezustand. Betroffen sind die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft genauso, wie die öffentlichen Kultureinrichtungen und die soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler. Wir haben deshalb konkrete Forderungen zur Verbesserung der Hilfsprogramme und der Arbeitslosenversicherung für Selbständige vorgelegt und erwarten, dass die Bundesregierung, namentlich der Bundesfinanzminister, der Bundesarbeitsminister, der Bundeswirtschaftsminister und die Kulturstaatsministerin umgehend im Sinne der Kultur tätig werden."