Das Präsidium des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz hat sich gegen die geplante Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für private Musikschulen gewendet. Im Jahressteuergesetz 2013 der Bundesregierung ist eine Neufassung der Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht enthalten, die nach Meinung des Präsidiums nicht nur die Existenz zahlloser Musikschulen in ganz Deutschland akut bedroht, ebenso betroffen sind privat geführte Ballett-, Tanz- und Kunstschulen.
Mit der geplanten Neufassung §4, Abs. 21 UStges tritt eine gravierende Ungleichbehandlung zwischen den privaten Musikschulen und den Institutionen und Einrichtungen öffentlichen Rechts, wie beispielsweise staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtungen (z.B. städtische Musikschulen) ein.
Eine alleinige Umsatzsteuerpflicht für die Unterrichtshonorare von inhabergeführten Schulen bei gleichzeitiger Steuerbefreiung der Unterrichtsleistungen anderer Anbieter (selbständige Privatlehrer, Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine) führt zu einer massiven Verteuerung von Unterrichtsgebühren.
Letztlich geht dies dann zu Lasten der Familien, die ihren Kindern eine gute musikalische Ausbildung ermöglichen wollen. Im Flächenland Rheinland-Pfalz tragen die aktuell circa 120 Musikschulen in privater Trägerschaft einen bedeutenden Anteil an der kulturellen Bildung und spielen in den letzten Jahren eine immer wichtigere Rolle bei der musikpädagogischen Grundversorgung insbesondere in den ländlichen Gebieten.
Das Präsidium des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz fordert daher eine ersatzlose Streichung von Satz 4 aus der Gesetzesnovelle im Jahressteuergesetz 2013.
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