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Landesregierung legt Übersicht über die in 20 Themenforen zur Ruhr-Konferenz erarbeiteten Handlungsfelder und Projekte vor, darunter die "Clubszene der elektronischen Musik"

Die Ruhr-Konferenz bringt Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Gewerkschaften, Wissenschaft und Kultur, Stiftungen und Kirchen, Verbände und Vereine und vor allem die 53 Städte und Gemeinden im Ruhrgebiet zusammen. Eine vernetzte Metropolregion kann Chancenregion sein. Wenn alle an einem Strang ziehen, kann aus Ideen Wirklichkeit werden. Die Ministerien der Landesregierung und 20 Themenforen haben Projekte entwickelt. Über die Projektvorschläge wurde von Juli bis Oktober mit den Kommunen, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Verbänden und in Townhallveranstaltungen des Ministerpräsidenten auch mit den Bürgerinnen und Bürgern beraten.

Fünf Handlungsfelder hat die Ruhr-Konferenz letztlich definiert, denen 74 Projekte zugeordnet sind. Das Handlungsfeld „Gelebte Vielfalt – starker Zusammenhalt“ setzt dabei u.a. auf Neue Künste im Ruhrgebiet. Das Feld „Beste Bildung – exzellente Forschung“ sieht u.a. einen Fachtag Kulturelle Bildung sowie Talentwerkstätten für Jugendliche vor.

Die Landesregierung beschloss die vorgeschlagenen Handlungsfelder und Maßnahmen am 5. November 2019. (Auszüge im Folgenden)

Neue Künste Ruhr (Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW)

Das Ruhrgebiet hat die Chance, sich als Metropole der jungen Kunstformen Digitale Künste, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Art und als Clubszene der elektronischen Musik zu etablieren. Eine Entwicklungsgesellschaft soll durch Förderung hierzu in den nächsten zehn Jahren den Impuls geben.

Maßnahmen

Wir wollen im Rahmen einer Entwicklungsgesellschaft innerhalb von 10 Jahren (2020-2030) die neuen Künste umfassend fördern. Die Gesellschaft soll die folgenden Aufgaben erhalten:

  • Entwicklung von Formaten und Räumen, die Ausstellungs-, Präsentations- und Vermarktungsmöglichkeiten eröffnen und den Künstlern Zugang zu Produktionsorten und interdisziplinären Laboren ermöglichen
  • Beratung der Landesregierung bzgl. geeigneter Förderstrukturen
  • Durchführung von Studien zur Ermittlung der Akteursstrukturen, der Vernetzungsmöglichkeiten und der nötigen Qualifizierungsangebote für die Vermittlung neuer Kompetenzen, z.B. im Bereich der Digitalen Künste
  • Entwicklung von Ausbildungsangeboten für Kuratoren und Kunstkritiker in Zusammenarbeit mit den Hochschulen für alle Bereiche der neuen Künste
  • Erreichen eines Konsenses mit den Hochschulen darüber, dass Lehrstühle für Urban Art und den Zeitgenössischen Zirkus eingerichtet werden und die Digitalen Künste Bestandteil der Ausbildung an den Kunst- und Musikhochschulen werden
  • Verbesserung der Exportfähigkeit der Neuen Künste
  • Stärkung der "Nachtökonomie" der Metropole Ruhr

Laufzeit 2020-2030

„Fachtag Kulturelle Bildung – Projektfonds Kulturelle Bildung“ (Ministerium für Schule und Bildung NRW)

Ein Fachtag soll verdeutlichen, welche Aktivitäten es bei Kultureller Bildung im Ruhrgebiet bereits gibt. Die Möglichkeiten, solche Angebote zu nutzen, sollen durch einen dafür einzurichtenden Fonds gestärkt werden.

Maßnahmen

A) Durchführung eines Fachtags mit guten Praxisbeispielen

B) Auflegen eines Projektfonds Kulturelle Bildung als Möglichkeit der Stärkung der Zusammenarbeit von Schulen mit Kultureinrichtungen im Ruhrgebiet.

Laufzeit 2020-2022

 

Talentwerkstätten für Jugendliche im Ruhrgebiet (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW)

Jugendliche mit und ohne Migrationsgeschichte im Alter von 14 bis 18 Jahren in marginalisierten Quartieren in Städten und Gemeinden im Ruhrgebiet erhalten in den Ferien ein außerschulisches Bildungsangebot zur Talentförderung in Form von Talentwerkstätten.

Maßnahmen

  • Organisation von Talentwerkstätten, die 
  • Jugendlichen die Möglichkeit bieten, Talente und Fähigkeiten zu erkennen und in konkreten Lernsituationen auszuprobieren,
  • potenzielle berufliche Möglichkeiten aufzeigen,
  • Jugendliche zur Selbstreflexion motivieren, ihr Selbstbewusstsein stärken und somit zu einer konstruktiven Persönlichkeitsentwicklung beitragen,
  • Teamfähigkeit und interkulturelle Kompetenz fördern. In der Testphase insgesamt 6 Talentwerkstätten mit jeweils 3 Workshops zu je 10 Jugendlichen aus allen Schulformen (insgesamt 180 TN) in den Oster-/Sommer-/Herbstferien 2020 und 2021 an verschiedenen Standorten im Ruhrgebiet. Anschließend Evaluation der Testphase. Im Roll-out 2022-2024 insgesamt 34 Talentwerkstätten mit jeweils 3 Workshops zu je 10 Jugendlichen aus allen Schulformen (insg. 1.020 TN)

Laufzeit bis 2024

Zuständig für die Ruhr-Konferenz ist der Arbeitsstab Ruhr-Konferenz in der Staatskanzlei; arbeitsstab.ruhr-konferenz@stk.nrw.de.