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Landeswettbewerb Jugend musiziert vom 8. bis 12. März in Köln

Mehr als 1000 junge Musikerinnen und Musiker werden sich beim 61. Landeswettbewerb Jugend musiziert in Köln treffen, um sich musikalisch zu messen.

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Jurorinnen und Juroren und auch für das Organisationsteam bietet die Stadt Köln beste Rahmenbedingungen. Die Hochschule für Musik und Tanz, das Humboldt-Gymnasium, die Alte Feuerwache, die Domsingschule und die Musikfabrik bieten mannigfaltige Möglichkeiten zum Üben und Musizieren für alle jungen Musikerinnen und Musiker.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zwischen 10 und 25 Jahre alt sind, haben sich in den Wettbewerben der 24 nordrhein-westfälischen Regionen in den Solowertungen Blasinstrumente, Zupfinstrumente, Bass (Pop), Musical, Orgel und Bağlama, und in den Ensemblewertungen Klavier vier- bis achthändig oder an zwei Klavieren, Duo: Klavier und ein Streichinstrument, Duo Kunstlied: Singstimme und Klavier, Schlagzeug-Ensemble, Besondere Besetzungen: Werke der Klassik, Romantik, Spätromantik und des Impressionismus, für den Landeswettbewerb qualifiziert. Die Wertungen sind öffentlich und beginnen am Freitag, den 8. März. Der Wettbewerb endet am Dienstag, 12. März. Fachjurorinnen und -juroren aus den Bereichen Hochschule, Musikschule, Schule und Rundfunk/Medien werden die einzelnen Leistungen bewerten. Die Wertungen sind öffentlich, der Eintritt ist frei.

Die Besten des Landeswettbewerbes nehmen vom 16. bis 23. Mai am Bundeswettbewerb teil, der in diesem Jahr in Lübeck stattfindet. Der Wettbewerb Jugend musiziert NRW steht unter der Schirmherrschaft der Ministerin für Kultur und Wissenschaft NRW und wird regelmäßig vom Land Nordrhein-Westfalen unterstützt und seit der ersten Stunde von den Sparkassen gefördert. In diesem Jahr fördert auch die Stadt Köln den Landeswettbewerb.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Homepage
https://www.jugend-musiziert.org/wettbewerbe/landeswettbewerbe/nordrhein-westfalen/aktuell

(Pressemitteilung des Landesmusikrats NRW vom 4.3.2024)