Um Ganztagsangebote der kulturellen Bildung zu gewährleisten, kooperieren Schulen in Deutschland mit Abstand am häufigsten mit Musikschulen. 71 % der Partner von Schulen sind Musikschulen, so stellt es eine neue Untersuchung des „Rats für Kulturelle Bildung“ fest. Nach einer umfassenden Befragung von Schulleitern führt die Studie aus, dass nur 12 % der Schulleitungen außerunterrichtliche Angebote im Bereich Musik verneinten.
Grund für die kulturspartenübergreifende große Präsenz der Musikschulen ist einerseits ihre in der Regel gute Erreichbarkeit auch im ländlichen Raum, so der Rat, andererseits ihre weitgehende Professionalisierung in der Zusammenarbeit mit Schulen.
Oft sind sie Partner in Rahmenvereinbarungen zur Qualität der Angebote, in Nordrhein-Westfalen schon seit 2003. Seither verpflichten sich der Landesverband der Musikschulen in NRW, der Landesmusikrat NRW, das Schulministerium und das Kulturministerium zur gemeinsamen Qualitätsentwicklung bei den außerunterrichtlichen musikpädagogischen Angeboten (aktualisiert 2012 und 2017). Eine Differenzierung der Trägerschaften der beteiligten Musikschulen in öffentliche bzw. öffentlich geförderte und privatwirtschaftliche nimmt die Studie nicht vor.
Auslöser der Studie war die Einschätzung des Rats, dass der außerunterrichtliche Bereich der Ganztagsschule ein wichtiges zusätzliches Feld von Schule, dabei aber in Bezug auf Qualitätsfragen weitgehend unreguliert ist. Ziel der Schulleitungsbefragung war es deshalb, das Feld der vorhandenen und der wünschenswerten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung Kultureller Bildung abzustecken, um dann zu fragen, welche Aufgaben noch bestehen, welche Unterstützung nötig ist und wer diese leisten kann.
Die Studie fordert die Entwicklung einer dauerhaften institutionellen Unterstützungsstruktur zur Entwicklung von Modellprojekten und von Maßnahmen der Qualitätssicherung. Eckart Liebau, Vorsitzender des „Rats für Kulturelle Bildung“ legt in einem Essay der Studie den Bedarf und die Perspektiven der Qualitätsentwicklung dar.
Festgestellt hat die Studie in ihrer Bestandsaufnahme auch, dass der Grad an Verbindlichkeit bei den Angeboten an Kultureller Bildung im Ganztag durch Honorarkräfte theoretisch hoch ist: 69 % der Schulleitungen, die mit Honorarkräften arbeiten, schließen dazu Verträge. Doch die Verträge regeln Zeiten, Honorarsätze und organisatorische Rahmenbedingungen – Vereinbarungen zu pädagogischen oder künstlerischen Zielen enthalten sie hingegen selten.
Spartenübergreifend macht die Studie einen Mangel an qualifiziertem pädagogischen Personal aus. Nur 16,2 % der an Ganztagsschulen tätigen Kräfte sind ausgebildete Künstler oder Kulturpädagogen. Gering ist der Anteil besonders im ländlichen Raum. Dabei beobachtet die Studie, dass die Zufriedenheit der Schulleiter mit dem kulturellen Ganztagsangebot proportional steigt, wenn sie Kulturpädagogen oder Künstler beschäftigen.
Die Studie wurde vom Essener Expertengremium „Rat für Kulturelle Bildung“ initiiert und begleitet. Dahinter steht der Stiftungsverbund „Rat für Kulturelle Bildung e.V.“, der von sieben Stiftungen gebildet wird. Von diesen hat die Stiftung Mercator die Studie gefördert.
rvz
Rat für Kulturelle Bildung (Hrsg.): Kulturelle Bildung an Ganztagsschulen. Schulleitungsbefragung zur Gestaltung und Qualitätssicherung des kulturellen Ganztagsangebots, durchgeführt von der IEA Hamburg.
Elektronische Edition unter www.rat-kulturelle-bildung.de/schulleitungsbefragung