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„MusikVorOrt“, neues Förderprogramm des Bundesmusikverbands Chor & Orchester ab 2020 für das Musizieren in ländlichen Räumen

Gemeinsam singen und musizieren ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Gefüge. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) hat ein Förderprogramm für Modellprojekte in ländlichen Räumen ausgeschrieben, die im Zeitraum vom 31. März 2020 bis 31. März 2021 stattfinden sollen.

Das Besondere: bewerben kann sich jeder – ob Einzelperson oder Institution –, und es gibt keinen Eigenanteil der Kosten, der finanziert werden muss. Da der BMCO bei den Projekten formal die Funktion des Veranstalters übernimmt, entsteht für die Antragsteller*innen keine Veranstalterhaftpflicht, keine GEMA-Gebühr und kaum bürokratischer Aufwand.

Ob die Neugründung eines Ensembles oder ein neues Projekt einer bereits bestehenden Gruppe, ob im Jugendbereich oder mit Erwachsenen – einzige Voraussetzung ist: Das Projekt muss einen neuen Aspekt aufweisen und das gemeinsame Singen und Musizieren in ländlichen Räumen (Gemeinden bis 20.000 Einwohner*innen) in Deutschland fördern. Die Antragsstellung ist bewusst einfach gehalten, um die Teilnahme am Förderprogramm jedem zu ermöglichen. Vor Ort gibt es einen „Projektmacher“, der dem BMCO als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25.000 Euro pro Projekt. Die Antragsfrist läuft ab sofort bis 12. Januar 2020; die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, erfolgt durch eine Jury und wird Mitte Februar 2020 veröffentlicht.

  • Zeitraum für Antragstellung: 11. November 2019 bis 12. Januar 2020
  • Entscheidung der Jury: ca. 17. Februar 2020
  • Zeitraum für Projektdurchführung: 1. März 2020 bis 31. März 2021

Förderhöhe pro Projekt: zwischen 5.000 und 25.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer). Musikrichtung/-genre: keine Einschränkungen, solange das gemeinsame Singen/Musizieren mehrerer Personen ermöglicht wird. Antragsberechtigt: Einzelpersonen und Institutionen. Das Projekt darf keine anderweitigen Fördermittel des Bundes erhalten.

Voraussetzungen:

  • Musikprojekt
  • im ländlichen Raum (Gemeinden bis 20.000 Einwohner*innen)
  • Gruppenerlebnis (gemeinsames Singen/Musizieren)
  • neu für die Region und für die (evtl. bereits bestehende) Musikgruppe

Anträge für das Förderprogramm MusikVorOrt können ab sofort beim Bundesmusikverband eingereicht werden. Näheres und Downloads der Formulare auf bundesmusikverband.de/musikvorort/