Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW weist uns freundlicherweise auf die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung hin. Sie ist ab dem 24. November gültig. In der Fassung hier zum Download sind Passagen, die von der vorigen Fassung abweichen, farbig gekennzeichnet. Für z.B. Blasmusik-/Gesangs-Musizierende, die ungeimpft momentan nach Standardregelungen nur mit Test und Maske arbeiten dürften, aber mit Maske ja eigentlich nicht können, ist eine Sonderregelung in § 4 (4) enthalten. Man beachte die Ausnahmefrist bzw. den Begriff „übergangsweise“.
Neue Corona-Schutzverordnung für NRW