Seit dem 1.1. sind die neuen Ausschreibungen des Förderprogramms Landmusik des Deutschen Musikrats online: www.landmusik.org. Und seit 5.1. können Anträge hochgeladen werden, Einsendeschluss ist der 14.2.2022. Das Förderprogramm Landmusik fördert musikalisch-kulturelle Projekte im ländlichen Raum (für Kommunen bis 20.000 Einwohner), zwischen 2.000 und 10.000 € Fördermittel können beantragt werden. Maximaler Projektzeitraum ist der 1.4.2022 bis 30.9.2022.
Außerdem können sich Kommunen für die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ bewerben. Die ausgewählten Landmusikorte erhalten ein Preisgeld von je 5.000 € (außer Bundespreisträger, s.u.) und tragen die Auszeichnung/Plakette „Landmusikort des Jahres“, welches als Gütesiegel auf den besonderen Ort hinweist. Unter den 13 ausgewählten „Landmusikorten des Jahres“ wählt die Jury drei Bundespreisträger aus. Diese erhalten ein Preisgeld von 30.000 € (1. Preis), 20.000 € (2. Preis) bzw. 10.000 € (3. Preis).
Landmusik ist ein temporäres Förderprogramm, das der Deutsche Musikrat mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durchführt. Ziel ist die Stärkung des Musiklebens im ländlichen Raum. In den Jahren 2021 und 2022 werden Projekte mit jeweils bis zu 10.000 Euro gefördert, elfmal wurde 2021 die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“ vergeben.
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