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NRW-Wirtschaftsminister und NRW-Kulturministerin verbessern bzw. klären Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler

Heute haben sich NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart und Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen zu den Hilfen für Soloselbständige geäußert. Andreas Pinkwart stellte klar, dass diejenigen, die im März oder April einen Förderantrag an die "NRW Soforthilfe 2020" gestellt haben, aus dem Förderbetrag bis zu 2.000 Euro für den Lebensunterhalt verwenden dürfen. Diese Summe muss nicht an die Landeskasse zurückgezahlt werden. Der Betrag gilt für März und April zusammen. Damit ist eine Unsicherheit bezüglich der Verwendung der Soforthilfe geklärt, die zu sehr vielen Anfragen an Bezirksregierungen, Industrie- und Handelskammern und die Kulturverbände geführt hat.

Allerdings sind Solo-Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmen, die in diesem Zeitraum bereits das Arbeitslosengeld 2 bezogen haben oder eine Förderung aus dem Programm für Künstlerinnen und Künstler erhalten haben, von der Regelung ausgenommen. Eigentlich stand der Bezug von Arbeitslosengeld 2 dem Bezug der NRW Soforthilfe 2020 nicht entgegen. Und diejenigen, die im Mai den Antrag an die NRW Soforthilfe 2020 gestellt haben, können den Lebesunterhalt mit oder ohne Bezug von Grundsicherung nicht in die Förderung einbringen. Die Antragsteller sind verpflichtet, eine Erklärung über die Verwendung ihrer Gelder einzureichen. Die Modalitäten für Rückzahlungen würden noch mit dem Bund abgestimmt. 
 
Isabel Pfeiffer-Poensgen kündigte an, dass der Etat für das Kultur-Soforthilfeprogramm für Künstlerinnen und Künstler auf 32 Millionen aufgestockt wird. Also neue 27 Millionen für die noch offenen 13.000 Anträge, die bei den Bezirksregierungen liegen. Unabhängig von vorgelegten Honorarausfällen werden pro Antrag 2.000 Euro ausgezahlt. Dies gilt auch rückwirkend für die 3.000 bereits bewilligten Anträge.

www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/landesregierung-weitet-investitionen-die-nrw-soforthilfe-und-das-mkw