Die Staatskanzlei des Landes NRW hat eine Inititive gestartet, die künstlerisch-kulturelle Bildung in den allgemeinbildenden Schulen durch die Bereitstellung von zusätzlichen Projektmitteln zu stärken. Künstlerinnen und Künstler, Kulturinstitute und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung sind aufgefordert, gemeinsam mit den Schulen über die Kommunen Projektanträge an die Bezirksregierungen zu stellen. Die Landesregierung fördert Projekte an Offenen Ganztagsschulen mit zusätzlich 1.200 Euro sowie Projekte an den anderen Schulformen mit 2.000 Euro. Laufzeit soll in der Regel ein Jahr sein. Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Programm, das die Kulturschaffenden in die Schulen holen soll, eine Million Euro vor.
Angesichts der desolaten Situation des Musikunterrichts an Grundschulen sind insbesondere auch die Musikerinnen und Musiker aufgefordert, diese Chance zu ergreifen und die Kooperation mit Schulen in ihrem Umfeld zu suchen. Die Musikschulen sowie weitere Bildungseinrichtungen der Kultur können ebenfalls zusammen mit den allgemeinbildenden Schulen über die Kommunen Projektmittel beantragen, gleiches gilt für freie Musikpädagoginnen und -pädagogen.
In dem Programm enthalten sind außerdem vier eintägige Seminare zur Qualitätsentwicklung, die Teilnehmer werden anschließend in einen "Künstlerpool" aufgenommen.
Weitere Informationen zum Landesprogramm "Kultur und Schule" (Ausschreibung, Antragsformular) können unter <link http: www.kultur.nrw.de de landesprogramm_kultur_schule.html _blank>www.kultur.nrw.de/de/landesprogramm_kultur_schule.html abgerufen werden. Einsendeschluss ist der 12. Mai.